Verwendung von Kurzfilmpreismitteln zur Herstellung oder Vorbereitung eines Kurzfilms beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie beim Deutschen Kurzfilmpreis nominiert werden oder eine Auszeichnung gewinnen, können Sie Filmpreismittelerhalten, die Sie für die Herstellung oder Vorbereitung weiterer Kurzfilme bis zu 30 Minuten Länge oder programmfüllender Filme ab 79 Minuten Länge verwenden dürfen.
Die Verwendung von Mitteln des Deutschen Kurzfilmpreises für sogenannte Folgevorhaben müssen Sie bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beantragen. Erst dann bekommen Sie die Mittel zur Verfügung gestellt.
Diese finanzielle Förderung müssen Sie nicht zurückbezahlen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) – Referat K 35 - Folgevorhaben Deutscher Kurzfilmpreis

Adresse
Potsdamer Platz 1
10785 Berlin, Stadt
Öffnungszeiten

Servicezeiten

Montag 09:00 – 16:00 Uhr 

Dienstag 09:00 – 16:00 Uhr 

Mittwoch 09:00 – 16:00 Uhr 

Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr 

Freitag 09:00 – 15:00 Uhr