Kredit mit Tilgungszuschuss für hocheffiziente Anlagen oder Aggregate beantragen

Leistungsbeschreibung

Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz in Unternehmen.
Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen bekommen:

  • elektrische Motoren und Antriebe,
  • Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung
  • Ventilatoren,
  • Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung
  • Anlagen zur Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus Abwässern,
  • Dämmung von industriellen Anlagen beziehungsweise Anlagenteilen,
  • Frequenzumrichter.

Keine Förderung bekommen Sie:

  • für gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen,
  • wenn Sie schon mit der Maßnahme begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben.

Wenn Sie Anlagen oder Aggregate zur Energieeffizienz kaufen wollen, dann können Sie einen Kredit von bis zu EUR 25 Millionen bekommen.
Die Höhe des Zuschusses bei der Tilgung des Kredits hängt von der Größe Ihres Unternehmens ab:

  • kleine und mittlere Unternehmen (bis zu 249 Beschäftigte und Jahresumsatz maximal EUR 50 Millionen oder Bilanzsumme maximal EUR 43 Millionen): 40 Prozent der förderfähigen Kosten,
  • große Unternehmen (250 und mehr Beschäftigte und Jahresumsatz mehr als EUR 50 Millionen oder Bilanzsumme höher als EUR 43 Millionen): 30 Prozent der förderfähigen Kosten.

Förderfähige Kosten sind:

  • alle Kosten für die Umsetzung der Maßnahme,
  • Nebenkosten für die Planung und Installation.

Bei dieser Förderung sind die förderfähigen Nebenkosten auf maximal 30 Prozent der Investitionskosten begrenzt.
Sie können maximal EUR 200.000 Tilgungszuschuss bekommen.
Sie bekommen den Tilgungszuschuss erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet haben. Dazu müssen Sie nachweisen:

  • dass Sie das Geld aus dem Kredit für die Maßnahme ausgegeben haben,
  • dass die Maßnahme technisch ihre Leistung erfüllt.

Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten des Programms:
Über das Förderprogramm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ können Sie auch einen direkten Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen (Zuschuss für hocheffiziente Anlagen oder Aggregate beantragen).

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Adresse
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Telefon
+49 800 5399-001
Fax
+49 69 74319-500
Öffnungszeiten
  • Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Für Beratung zur Finanzierung und Antragstellung:
    Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl.