Förderung im Rahmen des Zukunftsprogramms Kino beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Kinos in ganz Deutschland, insbesondere auch außerhalb von Ballungsgebieten, mit bis zu EUR 315.000.

Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen bekommen:

  • Smart Data / Kundenbindung / investive Marketingmaßnahmen, beispielsweise
    • Hard-und Software,
    • Lizenzen,
    • Ausgaben für Agenturen,
    • Rechtsberatung  und Programmierarbeiten sowie
    • Ausgaben für Werbeanlagen
    • Grünes Kino / Nachhaltigkeit / umweltschonende Verfahren, beispielsweise
      • Modernisierung von Heizungsanlagen,
      • Klima-und Lüftung,
      • Sanitäranlagen,
    • Investitionen zur Nutzung regenerativer Energien, beispielsweise
      • Solarenergie,
      • LED-Beleuchtung,
      • Kühlgeräte,
    • Systeme zur Trennung von Abfällen sowie zur Reduzierung von Abfällen und
    • Schaffung von Fahrradstellplätzen und E-Ladesäulen im Außenbereich
    • Barrierefreiheit im Kino, beispielsweise
      • Errichtung Rampen und Aufzüge,
      • Herstellung einer barrierefreien Sanitäranlage,
      • Maßnahmen zur Anpassung des Brandschutzkonzepts an bestehende Normen
      • Anschaffung und Einbau von Technik für Seh-und Hörbehinderte,
      • Herstellung einer barrierefreien Webseite gemäß aktueller Normen und Verordnungen,
      • Einrichtung eines öffentlichen W-LANs,
      • Einrichtung von Wegeleitsystemen für Seh-und Hörbehinderte und
      • Einrichtung barrierefreier PKW-Stellplätze gemäß lokaler Bauvorschriften
    • Kassentechnik, wie beispielsweise Erneuerung von
      • Servern,
      • Workstations,
      • Kassenladen,
      • Ticket- und Bondrucker,
      • Scannern,
      • Netzwerktechnik,
      • Digital Signage und
      • Software
    • Projektions- und Tontechnik, zum Bespiel Erneuerung von:
      • Projektionstechnik sowie
      • Teilkomponenten, beispielsweise
        • Server,
        • Projektor,
        • Light Engine,
        • IMB,
        • Objektiv,
        • 3D-Einheit,
        • Lüfter und
        • Leinwand
    • Erneuerung der gesamten Tontechnik im Vorführraum und Zuschauersaal, beispielsweise:
      • Lautsprecher,
      • Verstärker,
      • Prozessor,
      • Veranstaltungstechnik, beispielsweise:
        • Mikrofontechnik,
        • Lichttechnik
    • Bestuhlung und Kinosaal-Ausstattung, beispielsweise:
      • Ausgaben zur Verbesserung des Zuschauersaals, beispielsweise:
        • Erneuerung der Bestuhlung,
        • Arbeiten an Wand,
        • Boden,
        • Decken,
        • Vorhang,
        • Kaschierung,
        • Unterkonstruktion,
        • Brandschutz-/Sicherheitstechnik und
        • Netzwerk-und Veranstaltungstechnik
    • Ausstattung der Besucherbereiche / Foyer, beispielsweise:
      • Modernisierungen des Foyers,
      • der Möblierung,
      • Verkaufstresen und
      • Gastronomietechnik
    • Maßnahmen zur Instandsetzung der Außenanlage, beispielsweise:
      • Modernisierungen der Außenwerbeanlage,
      • Schaukastenanlage,
      • Fassade und
      • Türen und Fenster

Auch gefördert Aufgrund der aktuellen Pandemie werden aktuell Umbau- und Ausstattungsmaßnahmen, die zur angemessenen Reduzierung der Ansteckungsgefahr (insbesondere mit dem SARS-CoV-2-Virus) in den öffentlichen und nichtöffentlichen Bereichen des Kinos erforderlich sind   .

Keine Förderung bekommen Sie für:

  • Maßnahmen, mit denen Sie begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben,
  • Sonderformen von Kinos, zum Beispiel:
  • Open-Air-Kinos,
  • Wanderkinos,
  • Autokinos,
  • Kinos in Hotels,
  • Gaststätten,
  • Kasernen,
  • Neueinrichtungen, Erweiterung oder Wiedereröffnung von Kinosälen,
  • Eigenleistungen,
  • Büro-und Verwaltungskosten,
  • Gebrauchtware,
  • Verbrauchsmaterial,
  • Leasing,
  • Reinigungsarbeiten,
  • Filmmiete,
  • Lohnkosten,
  • den Kauf von Grundstücken und Gebäuden,
  • Reparaturen,
  • Wartungsverträge,
  • Supportleistungen,
  • Abonnementgebühren,
  • Garantien.

Wenn Sie in die Zukunftsfähigkeit Ihres Kinos investieren wollen, dann können Sie eine Förderung von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten bekommen.

Die Höhe der Förderung hängt von der Anzahl Ihrer Kinosäle ab:

  • wenn Sie ein Kino mit nur einem Saal haben, bekommen Sie bis zu EUR 60.000

und

  • wenn Sie ein Kino mit mindestens 2 Sälen haben, bekommen Sie bis zu EUR 45.000 pro Saal, max. EUR 315.000.

Förderungen von bis zu EUR 5.000 werden einmalig ausgezahlt.

Förderungen von mehr als EUR 5.000 werden je nach dem Fortschritt Ihrer Maßnahme und auf Anforderung in bis zu 4 Raten ausgezahlt.  

Spätestens zur Auszahlung der ersten Rate muss nachgewiesen werden, dass die Finanzierung der Maßnahme gesichert ist.
Vor Auszahlung der letzten Rate muss ein Verwendungsnachweis vorgelegt werden. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis in Form von Rechnungen und Überweisungsbelegen. Die Verwendung der Mittel hat innerhalb von 6 Monaten nach der Bewilligung der Förderung zu erfolgen.

Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Den Antrag auf Förderung im Rahmen des Zukunftsprogramms Kino reichen Sie bei der Filmförderungsanstalt (FFA) ein.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Filmförderungsanstalt (FFA) / German Federal Film Board, Fachbereich Förderungen

Adresse
Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin, Stadt
Telefon
+49 30 27577-0
Fax
+49 30 27577-111
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 9:00 Uhr bis 17:00.00 Uhr