Fördermittel zur Produktionsvorbereitung von programmfüllenden Kinderfilmvorhaben beantragen

Leistungsbeschreibung

Als Produzentin oder Produzent eines Kinderfilms können Sie Filmfördermittel der BKM beantragen, um Ihr Vorhaben umzusetzen. Die Förderung wird im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und dem Kuratorium junger deutscher Film vergeben.

Wenn bereits ein Drehbuch vorliegt, kann die Finanzierung der Projektentwicklung eines programmfüllenden Kinderfilmvorhabens gefördert werden.

Sie können die Förderung als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen bis zu einer Höhe von EUR 50.000 erhalten.

Ihr Projekt kann auch in mehreren, nach der Förderrichtlinie des Kuratoriums junger deutscher Film vorgesehenen Förderstufen in Folge gefördert werden, also zum Beispiel erst für das Drehbuch, dann für die Projektentwicklung.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Kuratorium junger deutscher Film

Postanschrift
Rheingaustraße 140
65203 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Bemerkung: Schloss Biebrich
Telefon
+49 611 602312