Zuständigkeitsfinder
Filmförderung des Bundes für den Verleih von Kinofilmen beantragen
Leistungsbeschreibung
Als gewerblicher Filmverleih können Sie Filmfördermittel des Bundes beantragen, wenn Sie einen künstlerisch anspruchsvollen Film verleihen. Die Förderung wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergeben.
Sie können eine Förderung als Zuschuss von bis zu 100.000 EUR für Ihren Film erhalten.
Damit der Verleih gefördert werden kann, muss der Film insbesondere überwiegend deutsch finanziert worden sein.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag auf Verleihförderung online bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellen.
Förderung online beantragen:
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Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
- Für den Online-Antrag benötigen Sie Ihr ELSTER- Organisationszertifikat
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.
Weitere Verfahrensschritte:
- Die Jury Verleihförderung sichtet die Anträge und schlägt Projekte zur Förderung vor.
- Nach der Fördersitzung erfolgt die administrative Abwicklung der Förderung über die Filmförderungsanstalt, die Ihre Antragsunterlagen prüft.
- Wenn die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid der Filmförderungsanstalt.
- Mit der Maßnahme darf nicht vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden. Nutzen Sie hierzu das Formular auf der Internetseite der BKM.
Bei Bewilligung: nach der ersten öffentlichen Aufführung des Films müssen Sie eine Kopie an das Bundesarchiv schicken, sofern dieser Verpflichtung nicht schon anderweitig nachgekommen wurde.
Voraussetzungen
Um einen Antrag stellen zu können, müssen Sie
- ein gewerblicher Filmverleih sein. In Ausnahmefällen ist die Herausbringung im Eigenverleih möglich.
- einen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland oder
eine Niederlassung in Deutschland bei Wohn- oder Geschäftssitz in einem anderen EU-Land, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz haben.
- der Film ist künstlerisch anspruchsvoll und entspricht den Förderungszielen der Richtlinie der kulturellen Filmförderung der BKM;
- die Filme müssen grundsätzlich eine erhebliche deutsche kulturelle Prägung aufweisen;
- die Mindestlänge für Spiel- und Dokumentarfilme beträgt 79 Minuten, für Kinderfilme sind es 59 Minuten;
- Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 30 Prozent an den Herausbringungskosten einbringen;
- Sie müssen die Sperrfristen nach dem Filmförderungsgesetz (FFG) beachten;
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Online-Antrag (inkl. Sichtungslink)
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Anlagen zum Antrag:
- Finanzierungplan
- Kalkulation
- Herausbringungskonzept
- Verleihvertrag
- BAFA Bescheinigung
- Bestätigung über die Einhaltung der Sperrfristen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Einreichfristen sind auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unter der Rubrik Termine veröffentlicht.
Bearbeitungsdauer
Ungefähr 12 Wochen nach der Jurysitzung erfolgt die Ausstellung des Zuwendungsbescheides durch die Filmförderungsanstalt. Die Dauer der Bearbeitung variiert je nach Vollständigkeit der Unterlagen.
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Weiterführende Informationen
- Weitere Informationen zur Verleihförderung auf der Internetseite der BKM
- Antragsfristen und Termine auf der Internetseite der BKM
- Informationen zur Verleihförderung auf der Internetseite der BKM
- Allgemeine Informationen zur Filmförderung und Medien auf der Internetseite der BKM
- Informationen zur BKM-Filmförderung und Belegexemplaren auf der Internetseite des Bundesarchivs
Urheber
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Fachlich freigegeben am
04.01.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) - K 35 - Verleihförderung
Postanschrift
10785 Berlin, Stadt
Öffnungszeiten
Montag 09:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 15:00 Uhr
Sonstiges
Referat K 35, Isabelle Glaue