Filmförderung des Bundes für das Drehbuch oder Treatment eines Kinderfilms beantragen

Leistungsbeschreibung

Als Autorin oder Autor eines Kinderfilms können Sie Filmfördermittel des Bundes beantragen, um ein Drehbuch oder Treatment zu erstellen. Die Förderung wird im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und dem Kuratorium junger deutscher Film vergeben.

Das Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen sein.

Kinderfilme sind solche Spiel-, Dokumentar- und Animationsfilme, die sich insbesondere durch ihre Themen, ihre Haltung und ihre Gestaltung an Kinder bis zu 12 Jahren richten und für diese Personengruppe geeignet sind.

Gefördert werden kann

  • die Erstellung eines deutschsprachigen Treatments eines originären Stoffs für einen programmfüllenden Kinderfilm (mindestens 59 Minuten) oder
  • die Entwicklung eines deutschsprachigen Drehbuchs von künstlerischer Qualität für einen programmfüllenden Kinderfilm (mindestens 59 Minuten).

Sie können eine Förderung als Zuschuss bis zu folgender Höhe erhalten:

  • für Treatments: maximal EUR 8.000
  • für Drehbücher: maximal EUR 30.000, in wenigen, besonderen Ausnahmefällen bis zu EUR 50.000.

Ihr Projekt kann auch in mehreren Förderstufen in Folge gefördert werden, also zum Beispiel erst das Drehbuch, dann die Produktion.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Kuratorium junger deutscher Film

Postanschrift
Rheingaustraße 140
65203 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Bemerkung: Schloss Biebrich
Telefon
+49 611 602312