Förderung für Modellprojekte zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) fördert mit Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Kulturstiftung der Länder (KSL) Modellvorhaben zur nachhaltigen Sicherung des schriftlichen Kulturguts in Archiven und Bibliotheken.

Sie können selbst entscheiden, ob sie im Rahmen des Modellprojekts theoretische oder praktische Erfahrungen sammeln wollen.

Sie können eine Förderung von bis zu EUR 30.000 pro Jahr erhalten, wenn

  • Ihr Vorhaben Modellcharakter hat.
  • Ihr Projekt öffentlichkeitswirksam oder innovativ ist.
  • Ihr Projektinhalt einer der folgenden Kategorien zugeordnet werden kann:
    • Archivbestand,
    • Bibliotheksbestand,
    • Fachkompetenz,
    • Forschung,
    • Notfallvorsorge oder
    • Öffentlichkeitsarbeit.
  • mit Ihrer Maßnahme Objekte in Archiven und Bibliotheken gesichert werden,
    • die einzigartig sind und
    • einen unikalen Charakter haben,
    • der mit der wissenschaftlichen, kulturellen oder historischen Bedeutung der Bestände einhergeht.

Keine Förderung bekommen Sie für:

  • Projekte, die Sie bereits begonnen oder schon abgeschlossen haben.
  • Projekte, zu deren Finanzierung Sie keinen substanziellen Eigenanteil oder Fördermittel von Dritten einbringen können.
  • Projekte zur Erhaltung von grafischen Kunstwerken, Gemälden sowie anderen Werken der bildenden Kunst.

Die Entscheidung für eine Förderung Ihres Projekts erfolgt anhand der folgenden Kriterien:

  • Modellhaftigkeit
  • Öffentlichkeitswirksamkeit
  • Innovation

Förderfähige Kosten sind:

  • alle Kosten, die bei der Umsetzung des Projekts entstehen,
  • Ausgaben für Fremdleistungen,
  • Nebenkosten wie
    • Ausgaben für Arbeits- und Verbrauchsmaterialien oder
    • Öffentlichkeitsarbeit,

die unmittelbar dem Projekt zugeordnet werden können.

Nicht förderfähige Kosten sind:

  • Ausgaben für Stammpersonal und projektbezogenes Personal,
  • Investitionen,
  • Ausgaben für Dauerausstellungen oder regelmäßig durchzuführende Maßnahmen,
  • Ausgaben für notwendige bauliche und technische Maßnahmen,
  • die Beschaffung von Arbeitseinrichtungen oder
  • Ausgaben für Maßnahmen zur betrieblichen Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit Ihrer Einrichtung, wie Magazinreinigung.

Nach Bewilligung können Sie die Fördermittel für die entstehenden Kosten gemäß den Angaben im Zuwendungsbescheid bei der KEK anfordern. Die Mittel werden dann noch in der Projektlaufzeit an Sie ausgezahlt, sodass die entstandenen Kosten direkt aus den Fördermitteln beglichen werden können.

Ihren Förderantrag reichen Sie bei der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) ein.

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Kulturstiftung der Länder

Adresse
Lützowplatz 9
10785 Berlin, Stadt
Telefon
+49 30 8936350
Fax
+49 30 89363526

Weitere Stellen

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Referat K 43
Adresse
Köthener Straße 2
10963 Berlin, Stadt
Telefon
+49 30 1868144330
Fax
+49 30 18681544330