Genehmigung beantragen für Änderung technischer Geschäftspläne für Lebensversicherungsverträge, die vor dem 29. Juli 1994 abgeschlossen worden sind

Leistungsbeschreibung

Für Lebensversicherungsverträge eines unter Bundesaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ste-henden Lebensversicherungsunternehmens, die vor dem 29. Juli 1994 abgeschlossenen wurden, gelten die damals geltenden und genehmigten Geschäftspläne fort (Altbestand).

Sobald Sie diese technischen Geschäftspläne ändern möchten, müssen Sie die Änderungen erneut von der BaFin prüfen und genehmigen lassen. Erst dann dürfen sie in ihrer neuen Fassung in Kraft treten.

Der technische Geschäftsplan enthält unter anderem Angaben zu

  • den Grundsätzen für die Berechnung der Prämien und der versicherungstechnischen Rückstellungen sowie
  • den verwendeten mathematischen Formeln und anderen Berechnungsgrundlagen.
     

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Adresse
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn, Stadt
Bemerkung: Anschrift Bonn
Link zur Anfahrtsbeschreibung:
Anfahrt

Postanschrift
Postfach 1253
53002 Bonn, Stadt

Adresse
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main
Bemerkung: Anschrift Frankfurt am Main
Link zur Anfahrtsbeschreibung:
Anfahrt

Postanschrift
Postfach 500154
60306 Frankfurt am Main
Telefon
+49 228 4108-0
Fax
+49 228 4108-1550
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Bemerkung: allgemein
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Bemerkung: mit qualifizierter elektronischer Signatur
E-Mail
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Bemerkung: speziell für Bestellanzeigen betreffend Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder
DE-Mail
poststelle@bafin.de-mail.de
Verkehrsanbindung
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