Zuständigkeitsfinder
Als Versicherungsunternehmen die Bestellung eines Verwaltungs- oder Aufsichtsratsmitglieds melden
Leistungsbeschreibung
Als Versicherungsunternehmen unter Bundesaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) müssen Sie der BaFin bestimmte Sachverhalte mitteilen. Unter anderem, wenn Sie ein Mitglied für den Aufsichts- oder Verwaltungsrat bestellt haben.
Die Mitglieder des Aufsichts- oder Verwaltungsrates müssen die Geschäftsleitung Ihres Unternehmens angemessen
- kontrollieren,
- überwachen und
- die Entwicklung des Unternehmens aktiv begleiten.
Dafür müssen sie jederzeit in der Lage sein, die vom Unternehmen getätigten Geschäfte zu verstehen, deren Risiken zu beurteilen und notfalls Änderungen in der Geschäftsführung durchzusetzen. Erforderlich sind dafür theoretische und praktische Kenntnisse in Versicherungsgeschäften.
Die BaFin beurteilt die Qualifikationen der Person anhand der eingereichten Unterlagen. Sie prüft, ob die Person zuverlässig und fachlich geeignet ist. Das setzt berufliche Qualifikationen, Kenntnisse und Erfahrungen voraus, die eine solide und umsichtige Kontrolle des Unternehmens gewährleisten.
Die eingereichten Unterlagen dürfen zum Zeitpunkt der Meldung nicht älter als 3 Monate sein.
Verfahrensablauf
Nutzen Sie online die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP), um der BaFin die Bestellung eines neuen Verwaltungs- oder Aufsichtsratsmitglieds mitzuteilen:
-
Rufen Sie das MVP-Portal der BaFin auf.
- Um für das Fachverfahren "Personenanzeigen VAG" Einreichungen vornehmen zu können, müssen Sie sich zuerst im MVP-Portal registrieren und sich anschließend mit einem Antrag für das MVP-Fachverfahren "Personenanzeigen VAG" anmelden.
- Nähere Informationen zur Benutzung des MVP-Portals entnehmen Sie dem zugehörigen Handbuch.
- Nähere Informationen zur Benutzung des Fachverfahrens "Personenanzeigen VAG" entnehmen Sie dem zugehörigen Informationsblatt.
- Wählen Sie das Fachverfahren "Personenanzeigen VAG" aus, laden Sie alle erforderlichen Unterlagen hoch und schicken Sie diese ab.
- Nach Eingang Ihrer Einreichung prüft die BaFin Ihre Unterlagen.
- Die BaFin kann gegebenenfalls weitere Unterlagen und Auskünfte anfordern.
- Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen durch die BaFin erhalten Sie eine elektronische Rückmeldung über das MVP-Portal. Dies kann eine Rückfrage oder eine Unbedenklichkeitsmitteilung sein.
Voraussetzungen
Ihr Versicherungsunternehmen
- wird von der BaFin beaufsichtigt und
-
eine Bestellung eines Verwaltungs- oder Aufsichtsratsmitglieds ist erfolgt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Anzeige Bestellung eines neuen Verwaltungs- oder Aufsichtsratsmitglieds
- Lebenslauf der Person
- ausgefülltes Formular "Persönliche Erklärung mit Angaben zur Zuverlässigkeit"
-
Führungszeugnis:
- "Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde",
- "Europäisches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde" oder
- entsprechende Unterlagen aus dem Ausland
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- gegebenenfalls Nachweise über die Teilnahme an Fortbildungen
- Übersicht über die Zusammensetzung des Organs
-
Selbsteinschätzung der Person mindestens in den Themenfeldern:
- Kapitalanlage
- Versicherungstechnik
-
Rechnungslegung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Innerhalb von 2 Wochen nach der Bestellung eines Mitglieds eines Verwaltungs- oder Aufsichtsrates, müssen Sie dies bei der BaFin anzeigen.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 1 - 3 Monate
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
Urheber
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Fachlich freigegeben am
18.08.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Adresse
53117 Bonn, Stadt
Bemerkung: Anschrift Bonn
Link zur Anfahrtsbeschreibung:
Anfahrt
Postanschrift
53002 Bonn, Stadt
Adresse
60439 Frankfurt am Main
Bemerkung: Anschrift Frankfurt am Main
Link zur Anfahrtsbeschreibung:
Anfahrt
Postanschrift
60306 Frankfurt am Main
Telefon
+49 228 4108-0Fax
+49 228 4108-1550Bemerkung: speziell für Bestellanzeigen betreffend Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder