Absicht anzeigen, eine Geschäftsleiterin oder einen Geschäftsleiter einer Kapitalverwaltungsgesellschaft zu bestellen

Leistungsbeschreibung

Kapitalverwaltungsgesellschaften haben gegenüber der  Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verschiedene Anzeigepflichten. Unter anderem müssen sie melden, wenn sie die Absicht haben, eine Geschäftsleiterin oder einen Geschäftsleiter zu bestellen.

Als Absicht gilt eine entsprechende Entscheidung des zuständigen Organs Ihres Unternehmens, zum Beispiel des Aufsichtsrates. Dies ist auch der Fall, wenn die Auswahl unter dem Vorbehalt der Entscheidung anderer Gremien oder der Rückmeldung der BaFin steht.

Die Anzeigepflicht gilt zudem

  • für die Bestellung einer Vertreterin oder eines Vertreters sowie
  • die Verlängerung einer zeitlich befristeten Bestellung einer Geschäftsleiterin oder eines Geschäftsleiters (nicht des der Bestellung zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses)

Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • fachlich Eignung,
  • Zuverlässigkeit und
  • ausreichende zeitliche Verfügbarkeit

Diese Kriterien beurteilt die BaFin anhand der eingereichten Unterlagen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Adresse
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn, Stadt
Bemerkung: Anschrift Bonn
Link zur Anfahrtsbeschreibung:
Anfahrt

Postanschrift
Postfach 1253
53002 Bonn, Stadt

Adresse
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main
Bemerkung: Anschrift Frankfurt am Main
Link zur Anfahrtsbeschreibung:
Anfahrt

Postanschrift
Postfach 500154
60306 Frankfurt am Main
Telefon
+49 228 4108-0
Fax
+49 228 4108-1550
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Bemerkung: allgemein
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Bemerkung: mit qualifizierter elektronischer Signatur
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Bemerkung: speziell für Bestellanzeigen betreffend Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder
DE-Mail
poststelle@bafin.de-mail.de
Verkehrsanbindung
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