Zuständigkeitsfinder
Genehmigung erhalten, um die Verwaltung eines inländischen Sondervermögens zu übertragen
Leistungsbeschreibung
Als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) können Sie Ihr Recht kündigen, ein Investmentvermögen zu verwalten. Zudem kann das Recht erlöschen, zum Beispiel bei Insolvenz. In diesem Fall geht entweder das Investmentvermögen oder das Recht, dieses Investmentvermögen zu verwalten, auf eine Verwahrstelle über. Die Verwahrstelle, ein spezielles Kreditinstitut oder eine Wertpapierfirma, wickelt das Investmentvermögen anschließend ab und verteilt es an die Anlegerinnen und Anleger.
Wenn Sie das Verwaltungsrecht für das Investmentvermögen stattdessen auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft übertragen möchten, benötigen Sie dafür eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Für die Genehmigung ist ein Antrag erforderlich, den Sie über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der BaFin einreichen.
Verfahrensablauf
Die Genehmigung, das Verwaltungsrecht für ein Investmentvermögen auf eine andere KVG zu übertragen, müssen Sie vor Übertragung über das MVP Portal der BaFin beantragen:
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Melden Sie sich hierzu mit Ihren Zugangsdaten auf dem MVP Portal an.
- Wenn Sie noch keinen Zugang haben: Registrieren Sie sich zuerst auf dem MVP Portal.
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Wählen Sie das Fachverfahren "Anzeigeverfahren KAGB – Fonds“ aus.
- Beachten Sie, dass Sie zum Fachverfahren angemeldet sein müssen. Wenn Sie noch nicht angemeldet sind, können Sie dies in der Rubrik "Fachverfahren" ("Fachverfahren beantragen") nachholen.
- Wählen Sie "Meldung einreichen" und füllen Sie online den Antrag auf Genehmigung der Übertragung auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft aus.
- Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen.
- Schicken Sie diese Dokumente ausschließlich elektronisch über das MVP Portal an die BaFin.
- Die BaFin prüft Ihren Antrag hinsichtlich des Vorliegens aller Übertragungsvoraussetzungen und erteilt Ihnen die Genehmigung über das MVP Portal in Form eines PDFDokuments, sofern Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
- Anschließend müssen Sie die Übertragung im Bundesanzeiger sowie im Jahres oder Halbjahresbericht sowie dem im Verkaufsprospekt bezeichneten elektronischen Medium bekannt machen.
- Die Bekanntmachung dürfen Sie erst vornehmen, wenn Sie die Genehmigung der BaFin erhalten haben.
Voraussetzungen
Übertragung des Verwaltungsrechts für ein Investmentvermögen auf eine andere KVG:
- Das Investmentvermögen steht im Eigentum der KVG.
- Das Investmentvermögen steht im Miteigentum der Anlegerinnen und Anleger, die KVG hat jedoch das Verwaltungs und Verfügungsrecht darüber.
- Die aufnehmende KVG verfügt über eine Erlaubnis zur Verwaltung von Investmentvermögen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Übertragung des Verwaltungsrechts für ein Investmentvermögen auf eine andere KVG:
- Antrag der verwaltenden KVG oder
- Antrag der Verwahrstelle des Investmentvermögens, wenn diese von einer Abwicklung des Investmentvermögens absehen und das Investmentvermögen auf eine andere KVG übertragen will
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühr: 1025,00 EURVorkasse: Nein
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist. Der Antrag ist vor Übertragung der zuständigen Stelle zu stellen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung einer Genehmigung zur Übertragung des Verwaltungsrechts auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft dauert höchstens 8 Wochen, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Rechtsbehelf
- Widerspruch:
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht, wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wird.
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
Urheber
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Übertragung der Verwaltung eines offenen inländischen Sondervermögens Genehmigung
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Fachlich freigegeben am
18.08.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Adresse
53117 Bonn, Stadt
Bemerkung: Anschrift Bonn
Link zur Anfahrtsbeschreibung:
Anfahrt
Postanschrift
53002 Bonn, Stadt
Adresse
60439 Frankfurt am Main
Bemerkung: Anschrift Frankfurt am Main
Link zur Anfahrtsbeschreibung:
Anfahrt
Postanschrift
60306 Frankfurt am Main
Telefon
+49 228 4108-0Fax
+49 228 4108-1550Bemerkung: speziell für Bestellanzeigen betreffend Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder