Als Kapitalverwaltungsgesellschaft die Auslagerung von Aufgaben mitteilen

Leistungsbeschreibung

Als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) können Sie Aufgaben unter bestimmten Voraussetzungen auf ein anderes Unternehmen – ein sogenanntes Auslagerungsunternehmen – auslagern.

Folgende Aufgaben können Sie zum Beispiel auslagern:

  • Portfolioverwaltung
  • Risikomanagement
  • Buchhaltung

Sie müssen dies der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus den folgenden 2 Gründen mitteilen:

  • Die BaFin stellt damit sicher, dass Sie als Verwaltungsgesellschaft die Kontrolle über Ihre Geschäfte behalten.
  • Die BaFin ist als Aufsichtsbehörde verpflichtet, die Kontrolle Ihrer beaufsichtigten Unternehmen, wie den Zugang zu wichtigen Informationen, sicherzustellen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Adresse
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn, Stadt
Bemerkung: Anschrift Bonn
Link zur Anfahrtsbeschreibung:
Anfahrt

Postanschrift
Postfach 1253
53002 Bonn, Stadt

Adresse
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main
Bemerkung: Anschrift Frankfurt am Main
Link zur Anfahrtsbeschreibung:
Anfahrt

Postanschrift
Postfach 500154
60306 Frankfurt am Main
Telefon
+49 228 4108-0
Fax
+49 228 4108-1550
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Bemerkung: allgemein
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Bemerkung: mit qualifizierter elektronischer Signatur
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Bemerkung: speziell für Bestellanzeigen betreffend Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder
DE-Mail
poststelle@bafin.de-mail.de
Verkehrsanbindung
61

61

61

61

61

61

61

61