Zuständigkeitsfinder
Genehmigung für die Einführung neuer oder die Änderung bestehender Versicherungsbedingungen von Pensionskassen beantragen
Leistungsbeschreibung
Pensionskassen müssen die Änderung von Versicherungsbedingungen, die von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden mussten, genehmigen lassen.
Regulierte Pensionskassen müssen auch neue Versicherungsbedingungen genehmigen lassen.
Neue sowie geänderte Versicherungsbedingungen dürfen erst dann in Kraft gesetzt werden, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sie geprüft und genehmigt hat.
Verfahrensablauf
Um elektronisch die Genehmigung für neue oder geänderte Versicherungsbedingungen bei der BaFin zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:
-
Rufen Sie die Melde und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der BaFin auf.
- Um für das Fachverfahren „Versicherungsaufsicht“ Einreichungen vornehmen zu können, müssen Sie sich zuerst im MVP Portal registrieren und sich anschließend mit einem Antrag für das MVP-Fachverfahren anmelden.
- Nähere Informationen zur Benutzung des MVP Portals entnehmen Sie dem „Informationsblatt zum Fachverfahren Versicherungsaufsicht“
- Wählen Sie das Fachverfahren „Versicherungsaufsicht“ aus und laden Sie alle erforderlichen Unterlagen hoch und schicken Sie Ihre Meldung ab.
- Nach Eingang prüft die BaFin Ihre Einreichung.
- Sie erhalten elektronisch oder postalisch einen Bescheid über Ihren Antrag.
Voraussetzungen
- Sie sind eine regulierte Pensionskasse und möchten neue Versicherungsbedingungen einführen oder bestehende Versicherungsbedingungen ändern oder Sie sind eine deregulierte Pensionskasse und möchten Versicherungsbedingungen ändern, die bereits in der Vergangenheit von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden mussten.
- Ihre Pensionskasse wird von der BaFin beaufsichtigt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Genehmigung
- Neue beziehungsweise geänderte Versicherungsbedingungen
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 998,00 EURVorkasse: Neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/findagebv/anlage.html
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist. Die neuen oder geänderten Versicherungsbedingungen dürfen erst nach Genehmigung in Kraft gesetzt werden.
Widerspruchsfrist: 1 Monat
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 1 - 3 MonateDie BaFin bearbeitet Ihren Antrag in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Monaten.
Rechtsgrundlage
(§ 234 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 233 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Nummer 2 und § 12 Absatz 1 Satz 1 VAG; § 234 Absatz 6 Satz 1, auch in Verbindung mit § 233 Absatz 5 Satz 2, in Verbindung mit § 336 VAG
- § 232 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- § 234 Absatz 2 und Absatz 6 Satz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- § 233 Absatz 3 Satz 1, Absatz 3 Satz 3 und 4 sowie Absatz 5 Satz 2 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- § 219 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe b Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- § 9 Absatz 2 Nummer 2 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- § 12 Absatz 1 Satz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- § 336 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- Anlage zu § 2 Absatz 1 Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung (FinDAGebV)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Verpflichtungsklage
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Weiterführende Informationen
- Informationen zur Aufsicht über Pensionskassen und Pensionsfonds auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Allgemeine Informationen zur Versicherungsaufsicht durch die BaFin auf der Internetseite der BaFin
- Benutzerhandbuch zur Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der BaFin
- Informationsblatt zum Fachverfahren Versicherungsaufsicht auf dem MVP Portal
Urheber
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Einführung neuer oder Änderung bestehender Versicherungsbedingungen von Pensionskassen Genehmigung
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Fachlich freigegeben am
29.11.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Adresse
53117 Bonn, Stadt
Bemerkung: Anschrift Bonn
Link zur Anfahrtsbeschreibung:
Anfahrt
Postanschrift
53002 Bonn, Stadt
Adresse
60439 Frankfurt am Main
Bemerkung: Anschrift Frankfurt am Main
Link zur Anfahrtsbeschreibung:
Anfahrt
Postanschrift
60306 Frankfurt am Main
Telefon
+49 228 4108-0Fax
+49 228 4108-1550Bemerkung: speziell für Bestellanzeigen betreffend Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder