Erlaubnispflicht für Unternehmen im Finanzsektor feststellen

Leistungsbeschreibung

Verschiedene Aufsichtsgesetze regeln die Erlaubnispflichten für Geschäfte auf dem Kapitalmarkt in Deutschland: 

  • das Kreditwesengesetz (KWG) regelt die Erlaubnisse für Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen
  • das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) regelt die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
  • das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) regelt Zahlungsdienste und das E-Geld-Geschäft 
  • das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) regelt Investmentvermögen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüft, ob Geschäfte neuer Unternehmen vor Markteintritt oder neue Geschäftsmodelle bereits auf dem Markt agierender Unternehmen nach gesetzlichen Regelungen eine Erlaubnis benötigen. Das ist für die meisten Geschäfte im Finanzsektor der Fall und dient der Integrität des Finanzmarktes und dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Da die Gesetzesgrundlagen nicht für jedes Geschäftsmodell eine verlässliche Aussage treffen, ob Sie als Unternehmerin oder Unternehmer oder Ihr Unternehmen eine Erlaubnis benötigen, muss in diesen Fällen die BaFin feststellen, ob Ihr Geschäft der Erlaubnispflicht unterliegt. Grund dafür ist die permanente und rasche Entwicklung von Geschäftsmodellen im Finanzsektor sowie die Vielfalt der Sachverhalte, die vom Gesetz erfasst werden müssen.

Die BaFin stellt die Erlaubnispflicht auf Ihren Antrag hin fest. Diesen können Sie per E-Mail oder per Post einreichen. Fintech-Unternehmen steht außerdem ein Online-Kontaktformular zur Verfügung.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Adresse
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn, Stadt
Bemerkung: Anschrift Bonn
Link zur Anfahrtsbeschreibung:
Anfahrt

Postanschrift
Postfach 1253
53002 Bonn, Stadt

Adresse
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main
Bemerkung: Anschrift Frankfurt am Main
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Bemerkung: speziell für Bestellanzeigen betreffend Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder
DE-Mail
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Verkehrsanbindung
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