Gründung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Leistungsbeschreibung

Der Beruf des Wirtschaftsprüfers bzw. der Wirtschaftsprüferin kann auch in einer Berufsgesellschaft ausgeübt werden. Eine solche Gesellschaft benötigt die staatliche Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch die Wirtschaftsprüferkammer. Als Rechtsform sind alle europäischen Gesellschaften, Gesellschaften nach deutschem Recht oder Gesellschaften nach dem Recht eines anderen EU- oder EWR-Mitgliedsstaat zugelassen. Zu beachten ist, dass die Mehrheit der gesetzlichen Vertreter und der Gesellschafter Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüferinnen oder in einem anderen EU- bzw. EWR-Mitgliedsstaat zugelassene Abschlussprüfer bzw. Abschlussprüferinnen sein müssen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Wirtschaftsprüferkammer (WPK)

Adresse
Rauchstraße 26
10787 Berlin, Stadt

Postanschrift
Postfach 301882
10746 Berlin, Stadt
Telefon
+49 30 726161-0
Fax
+49 30 726161-212