Gründung einer Buchprüfungsgesellschaft

Leistungsbeschreibung

Der Beruf des vereidigten Buchprüfers bzw. der vereidigten Buchprüferin kann auch in einer Berufsgesellschaft ausgeübt werden. Eine solche Gesellschaft benötigt die staatliche Anerkennung als Buchprüfungsgesellschaft durch die Wirtschaftsprüferkammer. Als Rechtsform sind alle europäischen Gesellschaften, Gesellschaften nach deutschem Recht oder Gesellschaften nach dem Recht eines anderen EU- oder EWR-Mitgliedsstaat zugelassen. Zu beachten ist, dass die Mehrheit der gesetzlichen Vertreter und der Gesellschafter vereidigte Buchprüfer bzw. vereidigte Buchprüferinnen, Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüferinnen oder in einem anderen EU- bzw. EWR-Mitgliedsstaat zugelassene Abschlussprüfer bzw. Abschlussprüferinnen sein müssen. Erfüllt die Gesellschaft alle Anerkennungsvoraussetzungen  als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, scheidet eine Anerkennung als Buchprüfungsgesellschaft aus und es muss eine Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beantragt werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Wirtschaftsprüferkammer (WPK)

Adresse
Rauchstraße 26
10787 Berlin, Stadt

Postanschrift
Postfach 301882
10746 Berlin, Stadt
Telefon
+49 30 726161-0
Fax
+49 30 726161-212