Aufschub-BIN beim Zoll beantragen

Leistungsbeschreibung

Beim Import von Waren nach Deutschland können Einfuhrumsatzsteuer und Zölle anfallen. Diese Abgaben sind direkt bei der Einfuhr in voller Höhe an den Zoll zu bezahlen, sofern der Zoll keinen Zahlungsaufschub einräumt. Ein Aufschubkonto ist ein durch Ihr Hauptzollamt bewilligtes Konto, über das Sie Ihre Abgabenschuld zu einem späteren Zeitpunkt begleichen können.

Im IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) beantragen Sie einen Zahlungsaufschub durch Eintragen des entsprechen Schlüssels im Feld "Zahlungsart" in der Anmeldungsmaske "Allgemeine Anmeldedaten". Sie authentifizieren sich dafür durch eine spezielle Aufschub-BIN (Aufschub-Beteiligtenidentifikationsnummer).

Die Aufschub-BIN ersetzt in ATLAS Ihre handschriftliche Unterschrift. Sie muss bei jeder Nutzung eines Aufschubkontos angegeben werden. Für jedes Aufschubkonto wird eine eigene BIN benötigt. 
 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Generalzolldirektion (GZD) Dienstort Dresden Stammdatenmanagement

Postanschrift
Postfach 10 07 61
01099 Dresden, Stadt
Fax
+49 351 44834-442
Fax
+49 351 44834-443
Fax
+49 351 44834-444