Unverbindliche Auskünfte zur Umsatzsteuer von der Zollverwaltung bekommen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Gegenstände innergemeinschaftlich erwerben oder liefern, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen hierauf eine Umsatzsteuer bezahlen.

Sie können eine unverbindliche Auskunft zur Umsatzsteuer per Post oder online bei der Generalzolldirektion beantragen.

Die Abgrenzung der begünstigten von den nicht begünstigten Gegenständen richtet sich dabei nach dem Zolltarif. Sie müssen deshalb im Antrag angeben, um welche Waren es sich handelt.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Generalzolldirektion, Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ) Dienstorte Übersicht