Bewilligung für den Betrieb von Verwahrungslagern beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union betreiben und Nicht-Unionswaren vorübergehend in einem Lager verwahren wollen, müssen Sie eine Bewilligung für den Betrieb eines Verwahrungslagers beantragen.
Welche Bedingungen Sie beim Betrieb Ihres Verwahrungslagers beachten müssen, legt die Zollbehörde in der Bewilligung fest.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunftsstelle Zoll

Adresse
Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt

Postanschrift
Postfach 100761
01077 Dresden, Stadt
Telefon
+49 351 44834-510
Bemerkung: Für Privatpersonen
Telefon
+49 351 44834-520
Bemerkung: Für Unternehmen
Telefon
+49 351 44834-530
Bemerkung: Anfragen auf Englisch
Fax
+49 351 44834-590
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Bemerkung: Für Privatpersonen
E-Mail
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Bemerkung: Für Unternehmen
E-Mail
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Bemerkung: Anfragen auf Englisch
DE-Mail
auskunft-zoll.gzd@zoll.de-mail.de
Öffnungszeiten

Sprechzeiten: 
Montag: 08:00 – 17:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 17:00 Uhr

Weitere Stellen

Generalzolldirektion (GZD), Dienststellensuche Zoll
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Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt
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+49 228 303-26030
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auskunft-zoll.gzd@zoll.de-mail.de