Freiwilliges IT-Sicherheitskennzeichen beantragen

Leistungsbeschreibung

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI erteilt das IT-Sicherheitskennzeichen für Produkte des Verbrauchermarkts. Dies gilt beispielsweise für folgende Produktkategorien:

  • Breitbandrouter,
  • E-Mail-Dienste,
  • Smarte Verbrauchergeräte, darunter
    • Smartes Fernsehen,
    • Smarte Kameras,
    • Smarte Lautsprecher,
    • Smarte Spielzeuge und
    • Smarte Reinigungs- und Gartenroboter;

Mit dem Produktkennzeichen des BSI haben Hersteller und Dienstanbieter die Möglichkeit, die IT-Sicherheitseigenschaften ihrer Produkte transparent zu machen und sich damit am Markt hervorzuheben. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten dadurch Orientierung beim Kauf von IT-Produkten, denn sie werden in die Lage versetzt, Aspekte der Cybersicherheit bereits bei der Kaufentscheidung zu berücksichtigen.

Für ein IT-Sicherheitskennzeichen müssen Sie einen Antrag beim BSI stellen. Die Beantragung ist freiwillig. Mit dem IT-Sicherheitskennzeichen zeigen Sie, dass Ihre Produkte bestimmte Sicherheitsstandards erfüllen, die vom BSI herausgegeben oder anerkannt wurden.

Das IT-Sicherheitskennzeichen besteht im Wesentlichen aus

  • einer Zusicherung Ihres Unternehmens, dass Ihr Produkt oder Ihr Dienst für eine festgelegte Dauer bestimmte IT-Sicherheitsanforderungen erfüllt (Herstellererklärung).
  • einer Produktinformationsseite des BSI mit aktuellen Sicherheitsinformationen. Damit werden Verbraucherinnen und Verbraucher über die IT-Sicherheitseigenschaften Ihres Produkts oder Dienstes informiert.

Wenn Ihnen das BSI die Freigabe erteilt, verwenden Sie das IT-Sicherheitskennzeichens am Produkt, der Verpackung oder online.

Die BSI-Marktaufsicht kann während der Laufzeit stichprobenartig oder anlassbezogen prüfen, ob Ihr Produkt die Anforderungen für das IT-Sicherheitskennzeichen tatsächlich erfüllt.

Sollte das BSI eine Abweichung oder Sicherheitslücke feststellen, werden Sie kontaktiert. Sie erhalten dann die Möglichkeit, die festgestellten Mängel oder Sicherheitslücken zu beheben. Falls die Sicherheitslücke nicht behoben wird oder besonders kritisch ist, kann das BSI zusätzlich

  • eine Sicherheitsinformation auf der Produktinformationsseite veröffentlichen oder
  • die Freigabe des IT-Sicherheitskennzeichen widerrufen.

In der Regel laufen die IT-Sicherheitskennzeichen nach 2 Jahren ab. Das BSI kann eine andere Laufzeit für einzelne Produktkategorien festlegen. Sobald die Laufzeit abgelaufen ist, ist die Freigabe des IT-Sicherheitskennzeichens beendet.

Das BSI schließt gegenseitige Anerkennungsabkommen mit ausländischen staatlichen Kennzeichen. Diese Abkommen ermöglichen eine Erteilung im vereinfachten Verfahren. Eine Übersicht der bestehenden Anerkennungsabkommen finden Sie auf der Internetseite des BSI.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) – Referat SZ 35 - Erteilung von IT-Sicherheitskennzeichen (Standort Freital)

Adresse
Hüttenstraße 14
01705 Freital, Stadt
Telefon
+49 800 2741000
Fax
+49 228 999582-5400
DE-Mail
it-sicherheitskennzeichen@bsi-bund.de-mail.de

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
Adresse
Godesberger Allee 185-190
53175 Bonn, Stadt