Einleitung eines Schlichtungsverfahren bei Postdienstleistungen beantragen

Leistungsbeschreibung

Ziel des Schlichtungsverfahrens der Bundesnetzagentur ist es, im Interesse beider Parteien möglichst schnell eine gütliche Einigung zu erreichen. So können lange und unter Umständen teure Gerichtsverfahren vermieden werden.

Eine Schlichtung kommt in Betracht, wenn Ihre Rechte als Kundin oder Kunde eines Postunternehmens verletzt worden sind. Das kann zum Beispiel sein, weil ein Brief oder ein Paket

  • verloren gegangen ist,
  • entwendet wurde oder
  • beschädigt wurde.

Die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur versucht, im Streit zwischen beiden Seiten zu vermitteln. Die am Verfahren beteiligten Mitarbeitenden der Schlichtungsstelle sind unparteiisch, unabhängig und verfügen über die erforderliche Sachkunde. Sie entscheidet durch eine Streitmittlerin oder einen Streitmittler, die jeweils Bedienstete der Bundesnetzagentur sind. 
 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) – Bürgereingaben Post (Referat 318)

Adresse
Tulpenfeld 4
53113 Bonn, Stadt
Telefon
+49 228 141516
Öffnungszeiten

Montag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr