Berücksichtigung eines beruflich bedingten Umzuges zur Vermeidung der Auflösung des Wohnförderkontos beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Ihre steuerlich geförderte Immobilie aufgrund einer beruflich bedingten Abwesenheit nicht mehr selbst nutzen können, wird Ihr Wohnförderkonto in der Regel aufgelöst und der Auflösungsbetrag wird besteuert.

Dies können Sie vermeiden, wenn Sie einen Antrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) stellen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund

Adresse
Geschwister-Scholl-Straße 10-13
14776 Brandenburg an der Havel

Postanschrift
10868 Berlin, Stadt
Öffnungszeiten

Sprechzeiten
Montag 8:00 -17:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 8:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 17:00 Uhr
Freitag 8:00 – 15:00 Uhr