Eine staatliche Zulage für einen privaten Pflegezusatzversicherungsvertrag beantragen

Leistungsbeschreibung

Der Staat unterstützt Sie beim Aufbau einer privaten Pflegeversicherung, indem Sie eine monatliche Zulage erhalten. Wenn Sie pflegebedürftig werden, steht Ihnen für jeden gesetzlich geregelten Pflegegrad ein bestimmter Geldbetrag zu. Das sind mindestens 600 EUR bei Pflegegrad 5.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Zentrale Stelle für Pflegevorsorge (ZfP) der Deutschen Rentenversicherung Bund

Postanschrift
10868 Berlin, Stadt
Telefon
+49 800 1000469
Fax
+49 308 657941047
Öffnungszeiten

Sprechzeiten
Montag 8:00 – 17:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 8:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 17:00 Uhr
Freitag 8:00 - 15:00 Uhr