Auflösung Wohnförderkonto beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn die Auszahlungsphase Ihres Altersvorsorgevertrages beginnt, wird Ihr vorhandenes Wohnförderkonto jährlich und schrittweise bis zum 85. Lebensjahr nachgelagert besteuert.

Alternativ können Sie Ihr Wohnförderkonto einmalig besteuern lassen. In diesem Fall wird Ihr Wohnförderkonto nur zu 70 Prozent besteuert. Hierfür müssen Sie einen Antrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) stellen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund

Adresse
Geschwister-Scholl-Straße 10-13
14776 Brandenburg an der Havel

Postanschrift
10868 Berlin, Stadt
Öffnungszeiten

Sprechzeiten
Montag 8:00 -17:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 8:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 17:00 Uhr
Freitag 8:00 – 15:00 Uhr