Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen beantragen

Leistungsbeschreibung

Berufsständische Versorgungseinrichtungen, auch Versorgungswerke genannt, sind Sondersysteme der Pflichtversorgung. Sie stellen für kammerfähige freie Berufe die Pflichtversorgung bezüglich der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung ihrer Mitglieder sicher. Dazu gehören beispielsweise:

  • Ärztinnen und Ärzte,
  • Rechtsanwältinnen und anwälte,
  • Steuerberaterinnen und berater sowie Steuerbevollmächtigte.

Die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu Gunsten dieser Versorgung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Sie müssen dazu aufgrund Ihrer Beschäftigung Pflichtmitglied in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung und zugleich Pflichtmitglied einer berufsständischen Kammer sein. Für andere versicherungspflichtige Beschäftigungen oder Tätigkeiten ist die Befreiung nur in Ausnahmefällen möglich.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund)

Adresse
Ruhrstraße 2
10709 Berlin, Stadt

Postanschrift
10704 Berlin, Stadt