Altersvorsorgezulage oder deren Rücknahme beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie mit einem Riester-Vertrag für Ihr Alter vorsorgen, können Sie Zulagen und Steuervorteile erhalten. Der Staat fördert Ihre Einzahlungen durch Zulagen und eine gegebenenfalls darüber hinausgehende Steuerentlastung durch den Sonderausgabenabzug.

Diese Zulagen gibt es:

  • Grundzulage von EUR 175,00 pro Jahr für jeden Zulageberechtigten
  • Kinderzulage von EUR 300,00 pro Jahr für jedes ab 1.1.2008 geborene Kind (für bis 31.12.2007 geborene Kinder: EUR 185)
  • Berufseinstiegs-Bonus von einmalig EUR 200,00 (für unmittelbar zulageberechtigte Personen, die im Beitragsjahr das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben)

Um die Zulagen in voller Höhe zu erhalten, muss ein bestimmter Mindesteigenbeitrag in Ihren Riester-Vertrag eingezahlt werden. Der Mindesteigenbeitrag beträgt 4 Prozent Ihrer maßgebenden Einnahmen aus dem Vorjahr (zum Beispiel Ihr rentenversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen aus dem Vorjahr). Sind die Einzahlungen geringer, wird die Zulage anteilig gekürzt.

Beispiel: 
Jutta Müller ist Angestellte und hat zwei Kinder, beide nach 2008 geboren. Im Vorjahr lag ihr Bruttoeinkommen bei EUR 35.000. Das bedeutet:

  • Für die vollen Zulagen müssen jährlich EUR 1.400 in den Riester-Vertrag fließen (4 Prozent von EUR 35.000).
  • Frau Müller bekommt EUR 775,00 Zulagen (EUR 175,00 Grundzulage + EUR 600,00 Kinderzulage).
  • Durch die Zulagen muss sie nur EUR 625,00 Euro aus eigener Tasche in ihren Riester-Vertrag einzahlen (EUR 1.400 – EUR 775).

Tipp: Sie können Ihre Beträge mit dem „Riester-Rechner“ der Deutschen Rentenversicherung Bund berechnen. Der Rechner berücksichtigt im Ergebnis auch die zusätzlichen Möglichkeiten für verheiratete Ehepartner, die mittelbar zulageberechtigt sind. 
Darüber hinaus können Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.
 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Deutsche Rentenversicherung Bund Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)

Postanschrift
10868 Berlin, Stadt
Telefon
+49 3381 21677200
Bemerkung: Servicehotline zur privaten Altersvorsorge und zum Zulageverfahren
Fax
+49 3381 2163300
Öffnungszeiten
  • Sprechzeiten
  • Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.