Überführungskosten für Verstorbene in der gesetzlichen Unfallversicherung zurückerhalten

Leistungsbeschreibung

Bei Unfällen kann es vorkommen, dass Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung entfernt von ihrem Wohnort versterben.

Bei Tod infolge eines Versicherungsfalls der gesetzlichen Unfallversicherung erstatten die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die Kosten der Überführung des Verstorbenen an seinen früheren Wohnort. Als Versicherungsfälle gelten Arbeits-, Wege- und Schulunfälle sowie anerkannte Berufskrankheiten.

Wenn Sie eine solche Überführung bezahlt haben, erhalten Sie Ihr Geld zurück. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen prüfen von sich aus, ob Sie Anspruch auf eine Erstattung haben. Ein Antrag ist daher nicht nötig.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Adresse
Glinkastraße 11568
10117 Berlin, Stadt
Sonstiges

Gebärdentelefon: sip:dguv@gebaerdentelefon.dguv.de

ISDN-Bildtelefon für gehörlose oder hörbehinderte Menschen: +49 800 60 50 415