Zuständigkeitsfinder
Frequenzzuteilung für den drahtlosen Netzzugang (Campusnetze) beantragen
Leistungsbeschreibung
Aufgrund des Einsatzes neuer breitbandiger Kommunikationstechnologien nimmt der Bedarf an Funkverbindungen zu. Der drahtlose Netzzugang ermöglicht eine schnelle und relativ kostengünstige Übertragung.
Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang werden zum größten Teil einzeln zugeteilt. Das soll für eine möglichst störungsfreie und effiziente Nutzung der zugewiesenen Frequenzen sorgen.
Sie müssen die Zuteilung von Frequenzen für einen drahtlosen Netzzugang bei der Bundesnetzagentur beantragen. Dabei sind folgende Hinweise zu beachten:
- Die für den Einsatz vorgesehenen Funkgeräte müssen den grundlegenden gesetzlichen Anforderungen des Funkanlagengesetzes (FuAG) entsprechen. Dies kann dadurch geschehen, dass die Konformität mit den entsprechenden europäischen Normen erklärt wird. Bei allen Neuzuteilungen von Frequenzen geht die Bundesnetzagentur davon aus, dass digitale Systemtechnik verwendet wird.
- Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Zuteilung bestimmter Sendefrequenzen, Polarisationen und Bandlagen. Sie können jedoch Wunschparameter beantragen. Im Rahmen des Zuteilungsverfahrens prüft die Bundesnetzagentur, ob diese oder andere Frequenzen verfügbar und koordinierbar sind. Dabei geht es um die Verträglichkeit mit anderen, bereits in Betrieb befindlichen Funkanwendungen im In und Ausland.
- Mit der Frequenzzuteilung werden die Nutzungsparameter festgelegt, die Sie zum Schutz anderer Frequenznutzungen einhalten müssen. Gegebenenfalls erhalten Sie die Zuteilungen unter dem Vorbehalt von Koordinierungen mit den Nachbarländern. Sie tragen in diesem Fall als Antragsteller das Risiko.
- Im Zusammenhang mit der Frequenzzuteilung übernimmt die Bundesnetzagentur keine Aufgaben der technischen Planung, der Funkfeldprüfung oder der Projektierung von Funkanlagen. Diese Aufgabenbereiche müssen Sie selbst oder durch Sie beauftragte Firmen durchführen.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag per E-Mail stellen:
- Rufen Sie die Internetseite der Bundesnetzagentur auf.
- Laden sie im Bereich Telekommunikation>Frequenzen>Öffentliche Netze>Regionale Netze die Datei "Antragsformblätter für lokales Breitband" herunter.
- Füllen Sie gemäß den Ausfüllvorschriften alle beiliegenden Formblätter aus.
- Schicken Sie die Dokumente an das Referat 226 der Bundesnetzagentur.
- Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid.
Voraussetzungen
Frequenzen werden zugeteilt, wenn
- sie für die vorgesehene Nutzung im Frequenzplan ausgewiesen sind,
- sie verfügbar sind,
- die Verträglichkeit mit anderen Frequenznutzungen gegeben ist und
- eine effiziente und störungsfreie Frequenznutzung sichergestellt ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Anlage 3 Frequenzzuteilungs-Antrag 3700-3800 MHz
- Anlage 5a FaLeiZu Antragsteller_Berechtigung
- Anlage 5b - FaLeiZu Erklärung_Beauftragter
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten sind abhängig von der Bandbreite, Laufzeit, Größe und Art des Planungsgebiets. Siehe "Gebührenformel für lokales Breitband" auf der Internetseite des BNetzA.
Detaillierte Informationen zu Kosten und Zahlungsweise erhalten Sie im Bescheid der BNetzA.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 2 - 6 WochenDie Bundesnetzagentur entscheidet über vollständige Anträge innerhalb von höchstens 6 Wochen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Einspruch.
-
Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
Urheber
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)
- Frequenzzuteilung Erteilung für Richtfunk (drahtloser Netzzugang)
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Fachlich freigegeben am
09.01.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Referat 226 (BNetzA) – Lokales Breitband
Postanschrift
10707 Berlin, Stadt
Öffnungszeiten
Servicezeiten:
Montag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr