Zuständigkeitsfinder
Freiwillige Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel mit der Haltungsform der Tiere beantragen
Leistungsbeschreibung
Tierhaltungskennzeichnung sorgt für Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Haltungsform von Tieren. Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz im EU-Ausland oder in einem Drittstaat hat, können Sie die freiwillige Kennzeichnung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen. Das betrifft Ihre Lebensmittel tierischen Ursprungs, die
- zum Endverbrauch in Deutschland abgegeben werden,
-
frisches Schweinefleisch sind, einschließlich
- Hackfleisch oder
- Nebenprodukte der Schlachtung,
-
von Tieren stammen, die im maßgeblichen Haltungsabschnitt im Ausland
- gehalten,
- geschlachtet oder
- zerlegt wurden oder
-
aus Fleischprodukten bestehen, die im Ausland
- hergestellt oder
- behandelt wurden.
Sie stellen den Antrag auf Genehmigung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Die Genehmigung wird Ihnen für 2 Jahre erteilt.
In dem Antrag machen Sie Angaben zu:
- der Haltungsform der Tiere
- den Haltungseinrichtungen
Bei der Haltungsform geben Sie die Art an:
- Stall
- Stall + Platz
- Frischluftstall
- Auslauf / Weide
- Bio
Wenn die von Ihnen genannten Haltungseinrichtungen über keine Kennnummern verfügen, können die tierhaltendenden Betriebe diese entweder bei der BLE anfordern oder es ist der Anhang zum Antrag auszufüllen und diesem beizufügen.
Sie können den Antrag auf Deutsch oder Englisch stellen.
Verfahrensablauf
Die Genehmigung auf Kennzeichnung kann online über das Kontaktformular oder schriftlich per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt werden.
- Öffnen Sie das Antragsformular.
- Sie können das Formular digital ausfüllen oder ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
- Wenn Sie das Formular digital bearbeiten, müssen Sie es nicht handschriftlich unterschreiben.
Antrag per Post:
- Sie drucken, wenn noch nicht geschehen, das Formular aus und senden es mit den benötigten Unterlagen und Nachweisen an das BLE.
Antrag online über das Kontaktformular:
- Sie speichern den ausgefüllten Antrag als PDF.
- Sie benennen die Dateien mit Unterlagen nach ihrem Inhalt.
- Sie öffnen das Kontaktformular des BLE in der gewünschten Sprache.
- Geben Sie alle notwendigen Angaben im Kontaktformular ein. Als Art des Anliegens wählen Sie "Antrag" aus.
- Geben Sie im Feld "Betreff" als Grund für die Mitteilung "Antrag auf Genehmigung zur Verwendung der freiwilligen Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel tierischen Ursprungs" an.
- Benennen Sie im Feld "Ihre Nachricht" die Anzahl der angehängten Dateien und nummerieren Sie diese im besten Fall, damit sie besser zugeordnet werden können.
- Bis zu 10 Anlagen mit maximal 10 MB sind möglich. Sollte es sich um mehr Dateien mit mehr MB handeln, füllen Sie das Kontaktformular erneut aus.
- Sie laden das Dokument mit den benötigten Unterlagen und Nachweisen hoch.
Die BLE prüft den Antrag und nimmt bei Unklarheiten, fehlenden Informationen oder Nachweisen Kontakt mit Ihnen auf.
Sind die Angaben und Unterlagen vollständig und werden die Anforderungen an die mitgeteilte Haltungsform und die Rückverfolgbarkeit nachgewiesen, erhalten Sie per Post einen auf 2 Jahre befristeten Genehmigungsbescheid.
Voraussetzungen
- Sie haben als Lebensmittelunternehmen den Firmensitz im Ausland.
- Sie geben Lebensmittel tierischen Ursprungs in Deutschland für den Endverbrauch ab.
- Die Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen werden, wurden während des maßgeblichen Haltungsabschnitts im Ausland gehalten, geschlachtet oder zerlegt oder das Lebensmittel wurde im Ausland hergestellt oder behandelt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Genehmigung
-
Nachweise zur Einhaltung der Anforderungen der Haltungsform in den einzelnen Haltungseinrichtungen, zum Beispiel:
- amtliche Bescheinigungen
- Teilnahme an einem staatlichen Tierwohllabel
- Bescheinigungen von akkreditierten Kontrollstellen
- Nachweise zur Erfüllung der Anforderungen innerhalb der Lieferkette
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Widerspruchsfrist: 1 MonatDer Widerspruch muss innerhalb eines Monats erhoben werden, nachdem der Verwaltungsakt bekannt gegeben wurde.
Geltungsdauer: 2 JahreDie Genehmigung wird jeweils für 2 Jahre erteilt.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 2 - 6 Monate
Rechtsgrundlage
- § 22 Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - TierHaltKennzG)
- § 23 Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - TierHaltKennzG)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Bescheid über Ihren Antrag.
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
- Informationen zur Tierhaltungskennzeichnung auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
- Informationen zur Tierhaltungskennzeichnung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- Flyer zur staatlichen Tierhaltungskennzeichnung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Urheber
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Fachlich freigegeben am
08.08.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Referat 524 - Tierwohl, Fleisch, Fleischerzeugnisse
Adresse
53179 Bonn, Stadt
Telefon
+49 228 6845-0Telefon
+49 228 6845-3861Fax
+49 30 18106845-3548DE-Mail
info@ble.de-mail.deÖffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 14:00 Uhr