Frequenzzuteilung für Satellitenfunk (SNG) beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist für die Verwaltung des Frequenzspektrums in Deutschland verantwortlich. Das bedeutet, dass sie die Nutzung von Funkfrequenzen durch verschiedene Dienste, einschließlich Satellitenkommunikation, reguliert und koordiniert.

Mit dem Satellite News Gathering (SNG) können Sie an wechselnden Standorten per Satellitenfunk Bild- und Tonsignale übermitteln. Zum Beispiel, wenn Sie im Rahmen einer Berichterstattung über ein Fahrzeug mit entsprechender Ausstattung Nachrichten an ein Funkhaus senden wollen.

In Deutschland bedarf jede Frequenznutzung einer vorherigen Frequenzzuteilung. Wenn Sie Bild- und Tonsignale zur Rundfunkverteilung an wechselnden Standorten per Satellitenfunk übermitteln wollen, müssen Sie dafür bei der Bundesnetzagentur die entsprechenden Frequenzen für SNG beantragen. Dazu geben Sie die eingesetzten Frequenzen oder belegte Bandbreite an.

Die Bundesnetzagentur überprüft, ob Ihre angegebenen Frequenzen bereits bestehenden Funkverbindungen stören könnten. Wenn keine Störungen drohen, wird Ihnen der entsprechende Frequenzbereich zugeteilt.

Die Nutzung von SNG ist für einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen vorgesehen. Wenn die Nutzungsdauer kürzer ist, müssen Sie eine Kurzzeitfrequenzzuteilung beantragen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA), Referat 223

Adresse
Canisiusstraße 21
55122 Mainz
Bemerkung: Referat 223
Telefon
+49 6131 18-0
DE-Mail
info@bnetza.de-mail.de
Öffnungszeiten

Servicezeiten:

Montag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

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