Zuteilung von Frequenzen für Erdfunkstellen im Satellitenfunk beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist für die Verwaltung des Frequenzspektrums in Deutschland verantwortlich. Das bedeutet, dass sie die Nutzung von Funkfrequenzen durch verschiedene Dienste, einschließlich Satellitenkommunikation, reguliert und koordiniert.

In Deutschland bedarf jede Frequenznutzung einer vorherigen Frequenzzuteilung. Wenn Sie öffentlichen oder innerbetrieblichen Funkverkehr über eine Satellitenerdfunkstelle betreiben möchten, beantragen Sie bei der BNetzA die Frequenzen. Den Antrag können Sie online oder per Post stellen.

Im Antragsformular machen Sie Angaben unter anderem zu den Eigenschaften

  • der Erdfunkstelle,
  • des Satellitensystems und
  • des Übertragungssystems.

Die BNetzA überprüft, ob eine den Vorgaben entsprechende und störungsfreie Frequenznutzung sichergestellt ist. Wenn keine Störungen drohen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihnen ein entsprechender Frequenzbereich zugeteilt.   

Die BNetzA teilt Frequenzen für Satellitenerdfunkstellen für maximal 10 Jahre zu. Danach müssen Sie die Nutzung neu beantragen.

Für den reinen Empfangsbetrieb von Erdfunkstellen benötigen Sie keine Frequenzzuteilung.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA), Referat 223

Adresse
Canisiusstraße 21
55122 Mainz
Bemerkung: Referat 223
Telefon
+49 6131 18-0
DE-Mail
info@bnetza.de-mail.de
Öffnungszeiten

Servicezeiten:

Montag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr