Einsicht in den Infrastrukturatlas beantragen

Leistungsbeschreibung

Der Infrastrukturatlas (ISA) als Teil des Gigabit-Grundbuchs ist ein zentrales Informations- und Planungstool für den Breitbandausbau in Deutschland. Er zeigt eine Übersicht für erste Planungsstufen von Breitbandausbauprojekten und dient der Vorbereitung von konkreten Mitnutzungsansprüchen im fortgeschrittenen Planungsprozess.

Der ISA enthält die Infrastrukturdaten von mehreren 1.000 Netzbetreibern und stellt diese berechtigten Unternehmen, aber auch Bund, Ländern, Kreisen und Kommunen im Rahmen des Breitbandausbaus zur Verfügung. Die Geodaten, also beispielsweise der Verlauf von Glasfaserleitungen, werden im ISA auf digitalen Landkarten abgebildet.

Sie können den Infrastrukturatlas einsehen, wenn Sie

  • sich an einem konkreten Projekt zum Ausbau öffentlicher Versorgungsnetze beteiligen oder
  • Einsicht zu allgemeinen Planungs- und Förderzwecken benötigen.

Außerdem müssen Sie einer der folgenden Gruppen angehören:

  • Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Versorgungsnetze sowie deren Auftragnehmerin oder Auftragnehmer im Rahmen konkreter Ausbauvorhaben an öffentlichen Versorgungsnetzen. Dazu können beispielsweise Telekommunikationsanbieter, aber auch Energie- und Wasserversorger gehören.
  • Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Landkreise, Kommunen) sowie deren Auftragnehmer im Rahmen von allgemeinen Planungs- und Förderzwecken
  • das Bundesministerium für Digates und Verkehr (BMDV)
  • sonstige am Ausbau von öffentlichen Versorgungsnetzen Beteiligte

Die Einsicht ist nur auf Antrag möglich. Sie ist zeitlich befristet und beschränkt sich auf das zur Planung benötigte Gebiet.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) - Zentrale Informationsstelle - Referat 112

Postanschrift
Postfach Postfach 8001
53105 Bonn, Stadt
Telefon
+49 800 8111-777
Bemerkung: (gebührenfreie Hotline)
Fax
+49 800 8111-999
DE-Mail
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Öffnungszeiten

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Montag: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr