Eine Änderung Ihrer personenbezogenen Daten anzeigen

Leistungsbeschreibung

Hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) Sie zur Teilnahme am Amateurfunkdienst zugelassen und Ihnen ein personengebundenes Rufzeichen zugeteilt, müssen Sie der BNetzA über ein Online-Formular oder formlos per E-Mail oder Post unverzüglich mitteilen, wenn sich Ihre in der Zulassung erfassten personengebundenen Daten ändern. Das betrifft zum Beispiel Namensänderungen, einen Wohnortwechsel oder einen Wechsel der Staatsangehörigkeit.

Zusätzlich können Sie über eine Änderungsanzeige der Veröffentlichung Ihrer Anschrift und des Standortes Ihrer ortsfesten Amateurfunkstelle in der Rufzeichenliste und der Rufzeichenabfrage widersprechen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat 225

Adresse
Canisiusstr. 21
55122 Mainz
Telefon
+49 613118 0
Fax
+49 6131 185016
DE-Mail
info@bnetza.de-mail.de