Zuschuss der Künstlersozialkasse für Kranken- und Pflegeversicherung anpassen

Leistungsbeschreibung

Als erwerbsmäßig künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätige Person haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Zuschüsse der Künstlersozialkasse. Die Zuschüsse betreffen die Beiträge für Ihre private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.

Sie können einen Anspruch auf diese Zuschüsse haben, wenn Sie:

  • über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig sind und
    • von der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungspflicht befreit sind oder
    • keinen Zugang zur gesetzlichen Versicherung haben.

Die Höhe Ihres Zuschusses richtet sich unter anderem nach der Höhe Ihrer Beiträge für Ihre:

  • private oder
  • freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Versicherungen legen die Höhe der Beiträge fest.

Die Künstlersozialkasse braucht aktuelle Angaben über Ihre Beiträge für diese Versicherungen. Sonst kann es sein, dass die Künstlersozialkasse die Höhe Ihrer vorläufigen Zuschüsse falsch berechnet.

Bei der jährlichen endgültigen Abrechnung Ihres Zuschusses durch die Künstlersozialkasse kann es zu Nachzahlungen oder Rückforderungen kommen. Durch die Meldung der aktuellen Angaben können Sie besonders hohe Rückforderungen oder Nachzahlung vermeiden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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