Ergebnis einer Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung

Leistungsbeschreibung

Spätestens alle 4 Jahre erfolgt in Unternehmen mit abhängig Beschäftigten in der Regel eine Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung. Die Prüfung betrifft die ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer Meldepflichten sowie Ihre rechtzeitigen und vollständigen Beitragszahlungen. Nicht nur die Deutsche Rentenversicherung kann Sie prüfen, sondern auch die Künstlersozialkasse (KSK).
Die KSK übernimmt das Prüfergebnis der Deutschen Rentenversicherung. Die KSK passt Ihr Abgabekonto entsprechend an.
Die KSK kontrolliert nach der Prüfung, ob Sie möglichen Zahlungsverpflichtungen nachkommen.
Falls Sie nicht bei der KSK erfasst waren, werden Sie unter einer Abgabenummer registriert.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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