Beratung der Künstlersozialkasse für angemeldete Unternehmen

Leistungsbeschreibung

Die Künstlersozialkasse berät Sie in allen Angelegenheiten zur Künstlersozialabgabepflicht. Sie werden über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Abgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz aufgeklärt.

Dabei kann es sich zum Beispiel um folgende Fragestellungen handeln:

  • warum Sie zur Abgabe verpflichtet sind
  • wann Sie die Abgabe zahlen müssen
  • was Sie bei Ihrer Entgeltmeldung berücksichtigen müssen
  • wie hoch der Abgabesatz ist
  • wie sich das allgemeine Verfahren zur Erhebung der Künstlersozialabgabe gestaltet
  • wie Sie Ihre Aufzeichnungspflichten erfüllen
  • welche Auskünfte Sie der Künstlersozialkasse geben müssen
  • wann Sie einen Säumniszuschlag zahlen müssen
  • wie die Verjährung geregelt ist
  • was eine Ausgleichsvereinigung ist

Sie können auch eine Bestätigung über die Höhe der Künstlersozialabgabe für ein bestimmtes Projekt anfordern oder zu einem bereits gestellten Antrag Unterlagen beziehungsweise Nachweise nachreichen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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