Ausgleichsvereinigung zur Zahlung der Künstlersozialabgabe gründen

Leistungsbeschreibung

Sie müssen die Künstlersozialabgabe zahlen, sofern Sie zu den Unternehmen gehören,  

  • deren Unternehmenszweck entweder darin besteht, künstlerische oder publizistische Leistungen oder Werke zu nutzen und zu vermarkten
    • zum Beispiel als Verlag, Theater, Werbeagentur, Filmproduktionsfirma, Galerie oder Musikschule
  • oder Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben und in diesem Zusammenhang regelmäßig Aufträge an künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätige Personen erteilen,
    • zum Beispiel an Grafikerinnen und Grafiker, Layouterinnen und Layouter, Fotografinnen und Fotografen zur Erstellung von Werbematerialien, Musikerinnen und Musiker, Sängerinnen und Sänger sowie Moderatorinnen und Moderatoren bei öffentlichen Veranstaltungen, Texterinnen oder Texter oder Webdesignerinnern und -designer zur Erstellung einer Homepage

Darüber hinaus sind mit der Abgabepflicht weitere Pflichten verbunden:

  • Meldepflichten: Sie müssen die Summe der Entgelte, die Sie im Kalenderjahr an künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätige Personen gezahlt haben, jährlich mittels Vordruck an die KSK melden. Sollten Sie die Meldung nicht einreichen, schätzt die KSK die Höhe der Entgelte.
  • Aufzeichnungspflichten: Sie müssen Aufzeichnungen über die abgabepflichtigen Entgelte führen, die Sie im Kalenderjahr an künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätige Personen gezahlt haben. Die Aufzeichnungen sind bei einer Betriebsprüfung vorzulegen.
  • Betriebsprüfungen: Die Deutsche Rentenversicherung oder die KSK führen regelmäßige Betriebsprüfungen durch. Sie erheben gegebenenfalls per Bescheid Nachforderungen und Säumniszuschläge für die vergangenen 5 Kalenderjahre.

Das Künstlersozialversicherungsgesetz bietet die Möglichkeit, dass Sie mit mehreren Unternehmen eine Ausgleichsvereinigung bilden, um die Künstlersozialabgabe in pauschalisierter Form zu zahlen. Die Ausgleichsvereinigung nimmt Ihre Rechte und Pflichten gegenüber der KSK wahr, insbesondere die Meldungen und die Zahlung der Künstlersozialabgabe und der Vorauszahlungen.
Die Vorteile der Ausgleichsvereinigung:

  • Die Erhebung der Künstlersozialabgabe erfolgt in pauschaler Form. Es entfällt für Sie daher die aufwändige jährliche Zusammenstellung der Meldungen. Sie müssen somit auch nicht mehr jährlich beurteilen, welche der Leistungen, die Sie von künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätigen Personen in Anspruch genommen haben, abgabepflichtig sind.
  • Sie müssen die Entgelte für die jährlichen Meldungen nicht mehr erheben und aufzeichnen.
  • Es finden keine Betriebsprüfungen mehr statt, bei denen gegebenenfalls Nachforderungen erhoben werden. Es ist lediglich jeweils zum Ende der 7-jährigen Vertragslaufzeit eine Überprüfung durch die KSK bei einer Stichprobe von Unternehmen erforderlich. Da die Zusammensetzung der Stichprobe variiert, sind Sie nicht häufig von einer Überprüfung betroffen.
  • Es besteht die Möglichkeit, dass die Ausgleichsvereinigung eine Erstattung von Verwaltungskosten bekommt.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Künstlersozialkasse (KSK)

Adresse
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven

Postanschrift
26380 Wilhelmshaven
Telefon
+49 4421 9734051500
Bemerkung: Service-Center
Fax
+49 4421 7543-5080
Bemerkung: Für Versicherte
Fax
+49 4421 7543-5062
Bemerkung: Für Verwerter
Fax
+49 4421 7543-5050
Bemerkung: Rechtsstelle
DE-Mail
poststelle@kuenstlersozialkasse.de-mail.de
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Dienstag 09:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr

Freitag 09:00 – 16:00 Uhr

Besuche sind nach Terminvergabe möglich.