An Informationsveranstaltungen der Künstlersozialkasse zur Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz teilnehmen

Leistungsbeschreibung

Das Angebot richtet sich an Sie,

  • wenn Sie bereits nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind oder
  • beabsichtigen, sich nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichern zu lassen.

Als selbständig künstlerisch oder publizistisch tätige Person können Sie über die Künstlersozialkasse in der gesetzlichen Kranken-, sozialen Pflege- und allgemeinen Rentenversicherung versichert sein. Die Künstlersozialkasse muss Sie über Ihre Rechte und Pflichten in der Künstlersozialversicherung aufklären und beraten.

Dafür veranstaltet die Künstlersozialkasse regelmäßig

  • Vorträge,
  • Seminare und
  • Webseminare.

Sie erhalten dort umfassende Informationen zu allen Themen der Künstlersozialversicherung und der Künstlersozialabgabe.

In der Regel finden die Vorträge und Seminare vor Ort bei einer Organisation statt – zum Beispiel einem Verband oder einem Arbeitskreis. Die Veranstaltungen sind von Verbänden oder Organisationen bei der Künstlersozialkasse anzufragen und werden in Zusammenarbeit mit dieser veranstaltet. 

An den Webseminaren können Sie online von jedem Ort mit Internetzugang teilnehmen.

Eine Informationsveranstaltung vor Ort dauert normalerweise 2 Stunden. Für ein Webseminar müssen Sie etwa eine Stunde Zeit einplanen.

Das Informationsangebot richtet sich nur an Gruppen. Einzelberatungen bietet die Künstlersozialkasse in diesem Format nicht an.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Keine zuständige Stelle gefunden