Zuständigkeitsfinder
An Informationsveranstaltungen der Künstlersozialkasse zur Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz teilnehmen
Leistungsbeschreibung
Das Angebot richtet sich an Sie,
- wenn Sie bereits nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind oder
- beabsichtigen, sich nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichern zu lassen.
Als selbständig künstlerisch oder publizistisch tätige Person können Sie über die Künstlersozialkasse in der gesetzlichen Kranken-, sozialen Pflege- und allgemeinen Rentenversicherung versichert sein. Die Künstlersozialkasse muss Sie über Ihre Rechte und Pflichten in der Künstlersozialversicherung aufklären und beraten.
Dafür veranstaltet die Künstlersozialkasse regelmäßig
- Vorträge,
- Seminare und
- Webseminare.
Sie erhalten dort umfassende Informationen zu allen Themen der Künstlersozialversicherung und der Künstlersozialabgabe.
In der Regel finden die Vorträge und Seminare vor Ort bei einer Organisation statt – zum Beispiel einem Verband oder einem Arbeitskreis. Die Veranstaltungen sind von Verbänden oder Organisationen bei der Künstlersozialkasse anzufragen und werden in Zusammenarbeit mit dieser veranstaltet.
An den Webseminaren können Sie online von jedem Ort mit Internetzugang teilnehmen.
Eine Informationsveranstaltung vor Ort dauert normalerweise 2 Stunden. Für ein Webseminar müssen Sie etwa eine Stunde Zeit einplanen.
Das Informationsangebot richtet sich nur an Gruppen. Einzelberatungen bietet die Künstlersozialkasse in diesem Format nicht an.
Verfahrensablauf
Wenn Sie eine Informations- und Präsenzveranstaltung planen:
- Nehmen Sie Kontakt mit der Künstlersozialkasse auf, vorzugsweise per E-Mail.
-
Stimmen Sie gemeinsam mit der Referentin oder dem Referenten einen Termin und den weiteren Ablauf ab. Klären Sie zum Beispiel folgende Punkte:
- Veranstaltungsort
- Themenschwerpunkte
- Berufsgruppen
- Teilnehmerliste
- Technik
- Handout
Wenn Sie an einem Webseminar teilnehmen wollen:
- Besuchen Sie die Internetseite der Künstlersozialkasse.
- Melden Sie sich online für einen vorgegebenen Termin und ein bestimmtes Thema an.
- Füllen Sie den auf der Webseite hinterlegten Fragebogen aus.
-
Dabei müssen Sie zum Beispiel folgende Fragen beantworten:
- Art der selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit?
- Besteht bereits eine Versicherung bei der Künstlersozialkasse?
- Die Person, die das Webseminar organisiert, setzt sich mit Ihnen in Verbindung und informiert Sie weiter.
-
An Ihrem Termin verfolgen Sie das Webseminar an Ihrem PC, Laptop oder einem mobilen Endgerät.
Voraussetzungen
Wenn Sie eine Informations- und Präsenzveranstaltung planen:
- Als Organisator oder Organisatorin eines persönlichen Vortrages oder eines Seminars vor Ort müssen Sie zum Beispiel über einen Arbeitskreis, einen Verband oder ähnliche Organisationsstrukturen eine größere Anzahl von Interessenten mobilisieren können.
- Wenn Sie an einer Informations- oder Präsenzveranstaltung teilnehmen wollen:
- Die Teilnahme an einem persönlichen Vortrag oder Seminar ist nur über den jeweiligen Veranstalter möglich.
-
Für die Teilnahme an einem Webseminar benötigen Sie:
- PC oder Laptop oder mobiles Endgerät
- Internetzugang
-
Webcam mit Mikrofon und Kopfhörern
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfrist: 4 WochenFür die Organisation einer Präsenzveranstaltung ist eine Vorlaufzeit von ungefähr einem Monat erforderlich. Für das Webseminar ist eine Anmeldung kurzfristig möglich, sofern die maximale Zahl von Teilnehmenden noch nicht erreicht ist.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 2 - 3 TageOrganisation von Präsenzveranstaltungen: Nach Ihrer Kontaktaufnahme meldet sich nach 2 bis 3 Tagen eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Künstlersozialkasse bei Ihnen, um den Termin mit Ihnen zu planen. Teilnahme an Webseminaren oder Online-Workshops: Nach Buchung Ihres Termins erhalten Sie umgehend eine Bestätigungsmail.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.
Weiterführende Informationen
Urheber
Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB), Geschäftsbereich Künstlersozialversicherung
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Fachlich freigegeben am
08.04.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)