Aufforderung an ein Unternehmen, sich bei der Künstlersozialkasse anzumelden

Leistungsbeschreibung

Die Künstlersozialkasse (KSK) kann Ihre Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz prüfen, wenn Sie sich bisher bei der KSK nicht gemeldet haben.

Abgabepflichtig können Sie sein als

  • Einzelunternehmer,
  • Kapitalgesellschaft,
  • öffentlich-rechtliche Körperschaft,
  • Anstalt,
  • eingetragener Verein
  • und andere Personengemeinschaft.

Ihre eventuelle steuerrechtlich anerkannte Gemeinnützigkeit verhindert nicht, dass Sie eine Künstlersozialabgabe zahlen müssen.
Die KSK steht Ihnen zur Beratung zur Verfügung.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Künstlersozialkasse (KSK)

Adresse
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven

Postanschrift
26380 Wilhelmshaven
Telefon
+49 4421 9734051500
Bemerkung: Service-Center
Fax
+49 4421 7543-5080
Bemerkung: Für Versicherte
Fax
+49 4421 7543-5062
Bemerkung: Für Verwerter
Fax
+49 4421 7543-5050
Bemerkung: Rechtsstelle
DE-Mail
poststelle@kuenstlersozialkasse.de-mail.de
Öffnungszeiten

Service-Center (Hotline):

Montag 09:00 – 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr

Freitag 09:00 – 16:00 Uhr

Besuche sind nach Terminvergabe möglich.