Als versicherte Person die Künstlersozialkasse für eine Auskunft, Beratung oder Anliegensklärung kontaktieren

Leistungsbeschreibung

Die Künstlersozialkasse berät Sie in allen Angelegenheiten zu Ihrer Versicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz. Sie können:

  • Fragen zu Ihrer aktuellen Versicherungspflicht klären,
  • Informationen einholen,
  • Unterlagen nachreichen, 
  • Anträge stellen.

Darüber hinaus klärt die Künstlersozialkasse Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf.
 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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