Ausgleichsvereinigung in Zusammenarbeit mit der Künstlersozialkasse durchführen

Leistungsbeschreibung

Als Ausgleichsvereinigung übernehmen Sie die Verpflichtungen Ihrer Mitglieder gegenüber der KSK. Insbesondere entrichten Sie mit befreiender Wirkung die Künstlersozialabgabe und die Vorauszahlungen. Zudem müssen Sie die Überprüfung der Ausgleichsvereinigung koordinieren.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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