Antrag auf Auskunft zum Vorliegen einer Plattform oder relevanter Tätigkeiten (DAC7) stellen

Leistungsbeschreibung

Als Betreiberin oder Betreiber digitaler Plattformen sind Sie verpflichtet, steuerrelevante Daten Ihrer registrierten Anbieterinnen und Anbieter an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln.

Relevante Tätigkeiten auf einer Plattform sind:

  • Vermietung von unbeweglichem Vermögen, beispielsweise Büroräume, Parkplätze
  • Erbringung von persönlichen Dienstleistungen beispielsweise Transport, Lieferservice, Nachhilfe
  • Verkauf von Waren, gebraucht oder Neuware
  • Vermietung von Verkehrsmitteln aller Art

Die Meldepflicht betrifft digitale Plattformen, über die Waren oder Dienstleistungen angeboten werden.

Wenn Sie eine Internetseite betreiben und nicht sicher sind, ob es sich um eine Plattform handelt oder relevante Tätigkeiten betroffen sind, können Sie beim BZSt eine Auskunft beantragen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Referat St I A 2 – Fachbereich DPI/DAC7

Adresse
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt