Erstattung von Kapitalertragsteuer an Investmentfonds beantragen

Leistungsbeschreibung

Ausländische Investmentfonds sind beschränkt körperschaftsteuerpflichtig. 
Sie unterliegen mit ihren inländischen Beteiligungseinnahmen einem Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent. In einigen Fällen kann der Steuerabzug jedoch erstattet werden. Dafür ist ein Antrag beim Bundesamt für Steuern (BZSt) notwendig. 
Die einbehaltene Kapitalertragsteuer kann auf Antrag des Investmentfonds erstattet werden, wenn

  • auf nicht steuerpflichtige Kapitalerträge Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten wurden. 
  • auf steuerpflichtige Kapitalerträge zu viel Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten wurden. 
  • Steuern abgezogen wurden, obwohl der Investmentfonds steuerbefreit ist. 
     

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Adresse
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt
Bemerkung: Hauptsitz Bonn-Beuel
Link zur Anfahrtsbeschreibung:
https://www.bzst.de/DE/DasBZSt/Dienstsitze/_docs/anfahrt_ds_bonn.html
Telefon
+49 228 406-0
Fax
+49 228 406-2661
Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 16:00 Uhr