Als Botschaft, Konsulat oder deren Mitglied die Befreiung von der Umsatzsteuer in anderen EU-Mitgliedstaaten beantragen

Leistungsbeschreibung

In Deutschland gibt es ein Verfahren zur Befreiung von der Umsatzsteuer in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) für

  • Botschaften, also ausländische ständige diplomatische Missionen, und ihre nicht ständig in Deutschland ansässigen ausländischen Mitglieder
  • Konsulate, also berufskonsularische Vertretungen, und ihre nicht ständig in Deutschland ansässigen ausländischen Mitglieder

Wenn Sie als in Deutschland ansässige Botschaft, Konsulat oder eines deren Mitglieder Waren und Dienstleistungen in anderen EU-Mitgliedstaaten erwerben, zahlen Sie darauf Umsatzsteuer. Von dieser können Sie auf Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) befreit werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Dienstsitz Berlin, Umsatzsteuer

Adresse
DGZ-Ring 12
13086 Berlin, Stadt
Telefon
+49 228 406-0
Fax
+49 228 406-3704