Steuerermäßigung für die Landstromversorgung von Wasserfahrzeugen beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie für Ihre Wasserfahrzeuge während der Hafenliegezeit Landstrom nutzen, gilt in vielen Fällen ein ermäßigter Stromsteuersatz.

Anspruch auf Stromsteuerermäßigung haben Sie, wenn Sie

  • das Wasserfahrzeug gewerblich nutzen und
  • eine entsprechende Erlaubnis des örtlich zuständigen Hauptzollamts besitzen.

Für Unternehmen, die von einem Ort außerhalb des deutschen Steuergebietes betrieben werden, oder für Personen ohne Wohnsitz im deutschen Steuergebiet, ist das Hauptzollamt zuständig, in dessen Bezirk Sie erstmalig steuerlich in Erscheinung treten.

Die Stromsteuer wird anhand der Einheit Megawattstunden (MWh) bemessen. Der Regelsteuersatz beträgt 20,50 EUR je Megawattstunde. Bei einer Steuerermäßigung wegen Landstromversorgung im Hafen liegender Wasserfahrzeuge reduziert sich die Steuer um 20,00 EUR. Sie beträgt dann nur noch 0,50 EUR je Megawattstunde.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Generalzolldirektion (GZD), Dienststellensuche Zoll

Adresse
Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt
Telefon
+49 228 303-26020
Bemerkung: Für Privatpersonen
Telefon
+49 228 303-26030
Bemerkung: Für Unternehmen
Fax
+49 351 44834-590
E-Mail
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Bemerkung: Für Privatpersonen
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Bemerkung: Für Unternehmen
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auskunft-zoll.gzd@zoll.de-mail.de
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