Vergeblichkeitsmeldung aufgrund unzureichender Mitwirkung von Vertragspersonen übermitteln

Leistungsbeschreibung

Die Übermittlung der Vergeblichkeitsmeldung hat zum Ziel, die Umgehung von Steuern zu bekämpfen.

Für die Erfassung der Identifikationsnummer haben Sie als Kreditinstitut 3 Monate nach Beginn der Geschäftsbeziehungen mit der Vertragsperson Zeit.
Wenn Sie die Identifikationsnummer nicht erfassen konnten, müssen Sie folgende Angaben an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln:

  • Angaben zur Person und
  • Angaben zur Anschrift

jedes Verfügungsberechtigten und wirtschaftlich Berechtigten.

Zu den genannten Angaben verpflichtet Sie die Kontenwahrheit. Die Kontenwahrheit gilt für jede Person, die ein Konto führen, Wertsachen verwahren oder ein Schließfach überlassen will.

Die Vergeblichkeitsmeldung übermitteln Sie über ein elektronisches Meldeverfahren, welches das BZSt bereitstellt.

Hinweis
Wenn Sie ein Kreditkonto führen und der Kredit nur der

  • Finanzierung privater Konsumgüter dient und
  • der Kreditrahmen den Betrag von EUR 12.000 nicht übersteigt,

müssen Sie die Identifikationsnummer nicht ermitteln.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Adresse
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt
Bemerkung: Hauptsitz Bonn-Beuel
Link zur Anfahrtsbeschreibung:
https://www.bzst.de/DE/DasBZSt/Dienstsitze/_docs/anfahrt_ds_bonn.html
Telefon
+49 228 406-0
Fax
+49 228 406-2661
Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 16:00 Uhr

Weitere Stellen

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Kirchensteuer/Kontenwahrheit
Adresse
DGZ-Ring 12
53111 Berlin, Stadt
Telefon
+49 228 4064499
Fax
+49 228 4063200