Beförderung von unversteuerten Alkopops melden

Leistungsbeschreibung

Alkopops können unter Steueraussetzung befördert werden. Das bedeutet, dass die Alkopopsteuer während des Transports noch nicht fällig wird. Ausgesetzt ist die Steuer, solange sich die Alkopops im Transit zu ihrem endgültigen Bestimmungsort befinden. Am Bestimmungsort wird die Steuer dann erhoben. In manchen Fällen können die Alkopops nach der Beförderung steuerfrei verwendet werden. 

Beförderung innerhalb des deutschen Steuergebiets

Steuerlagerinhaber und registrierte Versender dürfen Alkopops unter Steueraussetzung aus Steuerlagern beziehungsweise vom Ort der Einfuhr transportieren. 

Folgende Zielorte können die unversteuerte Ware innerhalb des deutschen Steuergebiets empfangen:

  • Steuerlager
  • Betriebe, die die Alkopops steuerfrei verwenden dürfen
  • sogenannte Begünstigte (zum Beispiel ausländische Armeen, diplomatische Missionen und konsularische Vertretungen)

Alkopops dürfen innerhalb des Steuergebiets außerdem zur direkten Ausfuhr steuerfrei transportiert werden.

Beförderung in oder über andere Mitgliedstaaten

Steuerlagerinhaber und registrierte Versender dürfen Alkopops unter Steueraussetzung zu folgenden Zielorten außerhalb des deutschen Steuergebiets transportieren:

  • Empfänger in anderen Mitgliedstaaten
  • über andere Mitgliedstaaten zu einem Ort, an dem die Alkopops das Verbrauchssteuergebiet der Europäischen Gemeinschaft verlassen 

Beförderung aus anderen Mitgliedstaaten

Alkopops dürfen aus anderen Mitgliedstaaten unter Steueraussetzung in Steuerlager im deutschen Steuergebiet transportiert werden.

Als Steuerlagerinhaber oder registrierter Versender müssen Sie den Zollbehörden melden, wenn Sie unversteuerte Alkopops befördern. Ja nachdem, ob der in den Alkopops enthaltene Alkohol schon versteuert ist oder sich ebenfalls in einem Steueraussetzungsverfahren befindet, müssen Sie die Meldung elektronisch oder schriftlich machen. Welches Verfahren in Ihrem Fall gilt, können Sie im Bereich „Verfahrensablauf“ nachlesen.
Sollten bei der Beförderung Unregelmäßigkeiten auftreten, endet die Steueraussetzung und die Alkopops müssen versteuert werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Generalzolldirektion (GZD), Direktion II Teilnehmermanagement (ATLAS, EMCS, AES)

Adresse
Dr.-Pfleger-Straße 36
92637 Weiden i.d.OPf.
Telefon
+49 961 39177-100
Fax
+49 961 39177-101
Beschreibung

Anmeldung zur Teilnahme am elektronischen Verfahren EMCS

Weitere Stellen

Generalzolldirektion (GZD), Dienststellensuche Zoll
Adresse
Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt
Telefon
+49 228 303-26020
Bemerkung: Für Privatpersonen
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+49 228 303-26030
Bemerkung: Für Unternehmen
Fax
+49 351 44834-590
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