Vergütung der in Deutschland von Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten gezahlten Vorsteuer beantragen

Leistungsbeschreibung

Auf Antrag zahlt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Deutschland gezahlte Vorsteuer (Umsatzsteuer) von in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) ansässigen Unternehmen zurück.

Sie müssen Ihren Antrag auf Vergütung der Vorsteuer im elektronischen Portal des EU-Mitgliedstaats stellen, in dem Ihr Unternehmen ansässig und registriert ist. Die jeweils zuständige Behörde Ihres EU-Mitgliedstaats leitet Ihren Antrag dann zur Bearbeitung an das BZSt weiter.

Privatpersonen können an dem Verfahren der Vorsteuervergütung nicht teilnehmen.

Hinweis:
Unternehmen, die außerhalb der EU ansässig sind, können ebenfalls die Vergütung der Vorsteuern beantragen. Hierzu verwenden Sie im  BZStOnline Portal (BOP) das Formular „Antrag auf Umsatzsteuervergütung ausländischer Unternehmer (Drittstaaten) im Inland“.
 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Adresse
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt
Bemerkung: Hauptsitz Bonn-Beuel
Link zur Anfahrtsbeschreibung:
https://www.bzst.de/DE/DasBZSt/Dienstsitze/_docs/anfahrt_ds_bonn.html
Telefon
+49 228 406-0
Fax
+49 228 406-2661
Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 16:00 Uhr

Weitere Stellen

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Umsatzsteuer
Adresse
Passower Chaussee 3b
16303 Schwedt/Oder
Telefon
+49 228 4061200
Fax
+49 228 4063200