Beschwerde nach der EU-Streitbeilegungsrichtlinie einreichen

Leistungsbeschreibung

Das Verfahren nach der EU-Streitbeilegungsrichtlinie und dem diese Richtlinie umsetzenden EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz (EU-DBA-SBG) ergänzt vorhandene Verständigungs- und Schiedsverfahren nach den Doppelbesteuerungsabkommen und der EU-Schiedskonvention zur Beseitigung einer gegen diese Abkommen und Übereinkommen verstoßenden Besteuerung, insbesondere zur Beseitigung einer doppelten Besteuerung.

So können Sie eine Beschwerde einreichen, wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre Besteuerung von einer Streitfrage zwischen

  • - Deutschland und
  • - einem oder
  • - mehreren anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU)

Bei der Einreichung Ihrer Beschwerde müssen Sie folgende Informationen angeben:

  • Name
  • Anschrift
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • Angaben
    • der EU-Mitgliedstaaten, die von der Beschwerde betroffen sind
    • zu den vom Antrag betroffenen Besteuerungszeiträumen
    • zu den maßgeblichen Tatsachen und Umständen Ihres Falls
    • über von Ihnen eingelegte Rechtsbehelfe oder Gerichtsverfahren
    • zu gegebenenfalls bereits nach anderen Rechtsgrundlagen beantragten Verständigungs- oder Schiedsverfahren
  • Verweis auf die anzuwendenden nationalen Vorschriften und Abkommen oder Übereinkommen
  • Stellungnahme, aus welchen Gründen eine Streitfrage vorliegt
  • Zusage,
  • den Behörden betroffener EU-Mitgliedstaaten
    • alle angemessenen Anfragen vollständig und umgehend zu beantworten
    • auf Anfrage alle angeforderten Unterlagen und Nachweise zu übermitteln
  • die Bestimmungen zur Beendigung aller laufenden Verfahren nach anderen Rechtsgrundlagen einzuhalten

Das Verständigungs- und Schiedsverfahren nach der EU-Streitbeilegungsrichtlinie und vorhandene Verständigungs- und Schiedsverfahren nach den Doppelbesteuerungsabkommen und der EU-Schiedskonvention können nicht gleichzeitig geführt werden. Sie müssen sich daher vor Einlegung der Beschwerde für eines der Verfahren entscheiden.

Ihre Beschwerde reichen Sie als Privatperson oder Inhaber eines kleinen oder mittleren Unternehmens, wenn Sie in Deutschland ansässig sind, beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) formlos schriftlich ein.
Als großes Unternehmen oder Unternehmen, das zu einer großen Unternehmensgruppe gehört, müssen Sie den Antrag sowohl beim BZSt als auch bei den zuständigen Behörden der betroffenen EU-Mitgliedstaaten stellen.

Hinweise

  • Wenn Sie nicht in Deutschland ansässig sind, müssen Sie die Beschwerde nach der EU-Streitbeilegungsrichtlinie bei der zuständigen Behörde Ihres EU-Mitgliedstaats stellen.
  • Das Verfahren nach der EU-Streitbeilegungsrichtlinie und dem EU-DBA-SBG steht erst für Besteuerungszeiträume ab 2018 zur Verfügung. Die zuständigen Behörden können jedoch eine Anwendung auch auf frühere Besteuerungszeiträume vereinbaren.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Adresse
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt
Bemerkung: Hauptsitz Bonn-Beuel
Link zur Anfahrtsbeschreibung:
https://www.bzst.de/DE/DasBZSt/Dienstsitze/_docs/anfahrt_ds_bonn.html
Telefon
+49 228 406-0
Fax
+49 228 406-2661
Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 16:00 Uhr

Weitere Stellen

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Verständigungsverfahren
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An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt
Telefon
+49 228 4060
Fax
+49 228 4063118