Bestellung von steuerlichen Beauftragten

Leistungsbeschreibung

Sie wollen Ihr Unternehmen von einer steuerlichen Beauftragten oder einem steuerlichen Beauftragten vertreten lassen? Dann können Sie Personen, die Ihrem Unternehmen angehören, als steuerliche Beauftragte bestellen. Für die Bestellung stellen Sie einen Antrag bei dem für Sie zuständigen Hauptzollamt, welches der Bestellung zustimmen muss.

Steuerliche Beauftragte vertreten Ihr Unternehmen bei der Erfüllung von steuerlichen Pflichten für zum Beispiel verbrauchssteuerpflichtige Waren in einem Steuerlager.

Zusätzlich können steuerliche Beauftragte für Ihr Unternehmen beispielsweise

  • die Steueranmeldung abgeben oder
  • Ansprechpersonen für das Hauptzollamt sein.

Die Bestellung von steuerlichen Beauftragten ist nur möglich, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen beispielsweise

  • Ihrem Unternehmen angehören und
  • der Bestellung zustimmen.

Die Beantragung von steuerlichen Beauftragten nach dem Luftverkehrssteuergesetz können Sie in einem anderweitigen Antragsverfahren stellen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll

Telefon
+49 228 303-26020
Bemerkung: Für Privatpersonen
Telefon
+49 228 303-26030
Bemerkung: Für Unternehmen
Telefon
+49 228 303-26040
Bemerkung: Anfragen auf Englisch
Fax
+49 228 303-97924
E-Mail
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Bemerkung: Für Privatpersonen
E-Mail
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Bemerkung: Für Unternehmen
E-Mail
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Bemerkung: Anfragen auf Englisch
Öffnungszeiten

Anrufzeiten:

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Dienstag 08:00 – 17:00 Uhr

Mittwoch 08:00 – 17:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr

Freitag 08:00 – 17:00 Uhr